Release Notes

und (b) lediglich dazu dient, die Verwendung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine
Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine öffentlich verfügbare Implementierung in Quellcodeform
vorliegt. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine primäre, wesentliche Komponente
(Kernel, Fenstersystem usw.) des speziellen Betriebssystems (falls zutreffend), auf dem das ausführbare Werk
ausgeführt führt, oder einen Compiler, der zur Erzeugung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-
Interpretierer, der für seine Ausführung verwendet wird.
Die „zugehörige Quelle“ für ein Werk in Objektcodeform bezeichnet den gesamten Quellcode, der zum Generieren,
Installieren und (bei einem ausführbaren Werk) zum Ausführen des Objektcodes und zum Modifizieren des Werks
erforderlich ist, einschließlich der Scripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Sie umfasst jedoch nicht die
Systembibliotheken des Werks oder Tools für allgemeine Zwecke oder allgemein verfügbare freie Programme, die
unmodifiziert im Rahmen der Durchführung dieser Aktivitäten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind.
Beispiel: Die zugehörige Quelle umfasst Schnittstellendefinitionsdateien, die Quelldateien für das Werk zugeordnet
sind, sowie den Quellcode für freigegebene Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, auf die das
Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder
Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Die zugehörige Quelle muss keine Elemente beinhalten, die der Nutzer aus anderen Teilen der zugehörigen Quelle
automatisch regenerieren kann.
Die zugehörige Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Berechtigungen
Alle gemäß dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt,
und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Mit dieser Lizenz wird Ihnen
ausdrücklich die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausführung des unmodifizierten Programms erteilt. Die
Ausgabedaten, die durch Ausführen eines abgedeckten Werks erzeugt werden, fallen nur dann unter diese Lizenz,
wenn sie in Anbetracht ihres Inhalts ein abgedecktes Werk darstellen. Diese Lizenz würdigt Ihre Rechte auf
angemessene Nutzung oder entsprechende Rechte, die Ihnen gemäß Urheberrecht zustehen.
Sie dürfen abgedeckte Werke, die Sie nicht übermitteln, ohne Bedingungen erzeugen, ausführen und propagieren,
solange Ihre Lizenz ansonsten ihre Gültigkeit behält. Sie dürfen abgedeckte Werke ausschließlich für den Zweck
an Dritte übermitteln, dass diese Modifikationen exklusiv für Sie durchführen oder Ihnen Fazilitäten zum Ausführen
dieser Werke bereitstellen, vorausgesetzt, Sie erfüllen sämtliche Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf die
Übermittlung von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise abgedeckte
Werke für Sie anfertigen oder ausführen, dürfen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und
Aufsicht sowie unter Bedingungen tun, die ihnen untersagen, außerhalb der Beziehung zu Ihnen, weitere Kopien
Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.
Das Übermitteln unter beliebigen anderen Umständen ist ausschließlich gemäß den unten dargelegten
Bedingungen zulässig. Die Unterlizenzierung ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht diese überflüssig.
3. Schutz der Nutzerrechte vor Gesetzen zum Umgehungsverbot
Abgedeckte Werke gelten nicht als Teil einer effektiven technologischen Maßnahme im Rahmen eines geltenden
Gesetzes, das die Auflagen in Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags
oder vergleichbare Gesetze erfüllt, welche die Umgehung derartiger Maßnahmen untersagt oder einschränkt.
Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, verzichten Sie auf sämtliche rechtliche Mittel, die Umgehung
technischer Maßnahmen zu untersagen, soweit diese Umgehung durch Ausübung der mit dieser Lizenz gewährten
Rechte in Bezug auf das abgedeckte Werk herbeigeführt wird. Sie nehmen davon Abstand, den Betrieb oder die
Modifizierung des Werks beschränken zu wollen, um Ihre Rechtsansprüche oder die Rechtsansprüche Dritter auf
Untersagung der Umgehung technischer Maßnahmen gegen die Nutzer des Werks durchzusetzen.
4. Übermitteln wortgetreuer Kopien
Sie sind berechtigt, wortgetreue Kopien des von Ihnen erhaltenen Quellcodes des Programms auf einem
beliebigen Medium zu übermitteln. Voraussetzung hierfür sind die gut sichtbare und ordnungsgemäße
Veröffentlichung eines geeigneten Urheberrechtsvermerks auf jeder Kopie, die Beibehaltung aller Hinweise, aus
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