Release Notes

Die Übermittlung der zugehörigen Quelle und die Bereitstellung der Installationsinformationen im Sinne
dieses Abschnitts müssen in einem öffentlich dokumentierten Format erfolgen (für das eine Implementierung
in Quelltextform öffentlich zugänglich ist), und es dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel für das
Entpacken, Lesen oder Kopieren erforderlich sein.
7. Zusätzliche Bedingungen
„Zusätzliche Berechtigungen“ sind Bedingungen, die zusätzlich zu den Bedingungen dieser Lizenz gelten, und die
Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zusätzliche Berechtigungen, die auf das gesamte
Programm anwendbar sind, gelten als in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht zulässig ist.
Wenn zusätzliche Berechtigungen nur für einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat nach
Maßgabe dieser Berechtigungen verwendet werden, wobei jedoch das gesamte Programm, ungeachtet der
zusätzlichen Berechtigungen, weiterhin dieser Lizenz unterliegt.
Wenn Sie eine Kopie eines abgedeckten Werks übermitteln, dürfen Sie in Ihrem Ermessen beliebige zusätzliche
Berechtigungen von dieser Kopie oder einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Berechtigungen können so
verfasst sein, dass sie in bestimmten Fällen, wenn Sie das Werk modifizieren, entfernt werden müssen.) Sie dürfen
Material, das Sie einem abgedeckten Werk hinzufügen, und für das Sie das Urheberrecht besitzen oder in
entsprechender Form gewähren dürfen, mit zusätzlichen Berechtigungen ausstatten.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem abgedeckten Werk
hinzufügen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials entsprechend autorisiert sind), die
Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen, die Folgendes beinhalten:
a. Garantieausschluss oder Haftungsbegrenzung abweichend von Abschnitt 15 und 16 dieser Lizenz, oder
b. die Anforderung, bestimmte, sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenerwähnungen in diesem Material
oder in den geeigneten rechtlichen Hinweisen, die von den das Material enthaltenden Werken angezeigt
werden, beizubehalten, oder
c. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, dass modifizierte Versionen
des Materials auf angemessene Weise als vom Original verschieden gekennzeichnet werden, oder
d. Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für Werbezwecke,
oder
e. Ablehnung der Einräumung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Benutzung bestimmter Markennamen,
Markenzeichen oder Service-Zeichen, oder
f. die Erfordernis der Freistellung der Lizenznehmer und Autoren des Materials durch jeden, der das Material
(oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsprämissen gegenüber dem Empfänger
übermittelt, und zwar für jede Haftungsverpflichtung, die diese vertraglichen Prämissen den Lizenzgebern
und Autoren direkt auferlegen.
Alle anderen einschränkenden zusätzlichen Bedingungen gelten als „weitere Einschränkungen“ im Sinne
von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon, einen Hinweis enthält,
wonach das Programm dieser Lizenz unterliegt, sowie eine Bedingung enthält, die eine weitere
Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere
Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Übermittlung gemäß dieser Lizenz erlaubt, dürfen
Sie dem abgedeckten Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt,
unter der Voraussetzung, dass die weitere Einschränkung bei der Weiterlizenzierung oder Übermittlung
hinfällig wird.
Wenn Sie einem abgedeckten Werk in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügen,
müssen Sie in den relevanten Quelldateien eine Aufstellung der zusätzlichen Bedingungen platzieren, die für
diese Dateien gelten, oder einen Hinweis, der angibt, wo die geltenden Bedingungen zu finden sind.
Zusätzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschränkungen, dürfen in Form einer separaten
schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die obigen Anforderungen gelten in
jedem Fall.
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