Release Notes

Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Beitragenden sind all diejenigen Patentansprüche, die der Beitragende
besitzt oder kontrolliert, unabhängig davon, ob diese bereits erworben sind oder erst in Zukunft erworben werden,
und die in irgendeiner Weise durch das gemäß dieser Lizenz erlaubte Erstellen, Nutzen oder Verkaufen der Version
des Beitragenden verletzt würden. Dies schließt jedoch keine Patentansprüche ein, die erst als Konsequenz einer
weiteren Modifizierung der Version des Beitragenden verletzt würden. Im Zusammenhang mit dieser Definition
schließt der begriff „Kontrollieren“ das Recht ein, Unterlizenzen für ein Patent in einer mit den Erfordernissen
dieser Lizenz vereinbaren Weise zu gewähren.
Jeder Beitragende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz gemäß den
wesentlichen Patentansprüchen des Beitragenden, die Sie berechtigt, den Inhalt der Version des Beitragenden zu
erstellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren sowie auszuführen, zu modifizieren und
zu propagieren.
In den folgenden drei Absätzen ist mit dem Begriff „Patentlizenz“ jegliche, wie auch immer bezeichnete,
ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung gemeint, ein Patent nicht gegen einen Dritten geltend zu machen
(beispielsweise eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung bezüglich des Verzichts
der Klageerhebung aufgrund einer Patentverletzung). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen“ bedeutet,
eine Vereinbarung zu treffen bzw. Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.
Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, von dem Sie wissen, dass es auf einer Patentlizenz beruht, und wenn
die zugehörige Quelle nicht zum Kopieren verfügbar ist – und zwar kostenlos, gemäß den Bedingungen dieser
Lizenz und über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel –, dann
müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass die zugehörige Quelle auf diese Weise verfügbar gemacht wird, oder
(2) selbst für dieses konkrete Werk auf die Vorteile der Patentlizenz verzichten, oder (3) in einer mit den
Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, dass die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger
erweitert wird. „Von dem Sie wissen, dass es auf einer Patentlizenz beruht“ bedeutet, dass Sie Kenntnis darüber
haben, dass Ihre Übermittlung des abgedeckten Werks in ein Land oder die Nutzung des abgedeckten Werks
durch Ihren Empfänger in einem Land ohne die Patentlizenz gegen ein oder mehrere identifizierbare Patente in
diesem Land verstoßen würde, deren Gültigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.
Wenn Sie aufgrund oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk
übermitteln oder durch Veranlassung der Übermittlung propagieren, und dabei einigen Empfängern eine
Patentlizenz gewähren, die ihnen das Nutzen, Propagieren, Modifizieren und Übermitteln einer speziellen Kopie
des abgedeckten Werks gestattet, dann wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger
des abgedeckten Werks und darauf basierender Werke erweitert.
Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem Geltungsbereich die speziell unter dieser Lizenz
gewährten Rechte nicht einschließt, wenn sie die Ausübung dieser Rechte untersagt oder wenn sie die
Nichtausübung eines oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht
übertragen, wenn Sie Partei eines Vertrags mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der Verbreitung von
Software geschäftlich tätig ist, gemäß dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Umfang Ihrer
Übermittlungen des Werks basieren, und gemäß dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all
denjenigen gewährt, die das Werk von Ihnen erhalten, entweder (a) in Verbindung mit von Ihnen übermittelten
Kopien des abgedeckten Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit
bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in
diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.
Keine der Bestimmungen in dieser Lizenz ist geeignet, den Ausschluss oder die Begrenzung einer impliziten Lizenz
oder sonstiger Abhilfemaßnahmen gegen eine Rechtsverletzung abzuleiten, die Ihnen möglicherweise nach
geltendem Patentrecht zustehen.
12. Schutz der Freiheit Dritter
Falls Ihnen aufgrund eines Gerichtsurteils, einer Vereinbarung oder anderweitig Bedingungen auferlegt werden,
die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Lizenz stehen, werden Sie nicht von diesen Lizenzbedingungen
entbunden. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht so übermitteln können, dass dies gleichzeitig mit den
Verpflichtungen in dieser Lizenz und den anderen auferlegten Verpflichtungen vereinbar ist, dürfen Sie das Werk
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