Release Notes

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16
Sollten obiger Garantieausschluss bzw. obige Haftungsbeschränkung aufgrund ihrer Bedingungen keine lokale
gesetzliche Wirkung haben, sollten die prüfenden Gerichte das lokale Gesetz anwenden, das einem absoluten
Verzicht auf jegliche Zivilhaftung in Verbindung mit dem Programm am ehesten entspricht, es sei denn, es wurden
gegen Gebühr Garantieleistungen oder eine Haftungsübernahme für eine Kopie des Programms zugesagt.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
Anwenden der Bedingungen für Ihre neuen Programme
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln möchten, das für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist,
konzipieren Sie es am besten als freie Software, die jeder gemäß den vorliegenden Bedingungen weiter verteilen und
modifizieren darf.
Fügen Sie Ihrem Programm zu diesem Zweck die folgenden Hinweise hinzu. Die sicherste Methode ist es, sie am Anfang
jeder Quelldatei einzufügen, um den Garantieausschluss gut sichtbar zu machen; jede Datei sollte zudem mindestens die
Zeile „Copyright“ enthalten sowie eine Angabe, wo die vollständigen Hinweise zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Namen des Programms und eine Kurzbeschreibung seiner Funktion.] Copyright (C) [Jahr] [Name des
Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie dürfen es weiter verteilen und/oder gemäß den Bedingungen der GNU General
Public License, gemäß Veröffentlichung durch die Free Software Foundation, modifizieren, entweder in
Übereinstimmung mit Version 3 der Lizenz oder (wahlweise) einer beliebigen späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es für andere von Nutzen ist, jedoch ohne JEGLICHE GARANTIE;
ausgeschlossen sind unter anderem die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder der EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Informationen finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten zusammen mit diesem Programm eine Kopie der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht,
können Sie die Lizenz unter [http://www.gnu.org/licenses/] aufrufen.
Geben Sie dabei bitte an, wie Sie elektronisch oder per Post erreicht werden können.
Falls das Programm mit einem Terminal interagiert, veranlassen Sie, dass es einen kurzen Hinweis druckt, wenn es in
einem interaktiven Modus startet. Dieser kann wie folgt aussehen:
[Programm] Copyright (C) Jahr] [Name des Autors]. Für dieses Programm wird KEINERLEI GARANTIE gewährt; für
Einzelheiten geben Sie 'show w' ein. Diese Software ist frei, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weiter
verteilen; für nähere Informationen geben Sie 'show c' ein.
Durch die hypothetischen Befehle 'show w' und 'show c' sollten die entsprechenden Abschnitte der General Public
License angezeigt werden. Die Befehle Ihres Programms können selbstverständlich anders lauten; bei einer GUI-
Schnittstelle würde hier das Feld „Info“ verwendet werden.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (falls Sie als Programmierer tätig sind) oder gegebenenfalls Ihre Bildungseinrichtung
bitten, eine „Urheberrechtsausschlussklausel“ für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Weitere
Informationen dazu und wie Sie die GNU-GPL anwenden und befolgen finden Sie unter [http://www.gnu.org/licenses/].
Die GNU General Public License gestattet Ihnen nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn Ihr
Programm eine Subroutinen-Bibliothek ist, ist es möglicherweise sinnvoller, die Verknüpfung von proprietären
Anwendungen mit der Bibliothek zuzulassen. Wenn Sie dies tun möchten, verwenden Sie die GNU Lesser General Public
License anstelle dieser Lizenz. Lesen Sie jedoch zuerst die folgenden Informationen [http://www.gnu.org/philosophy/
why-not-lgpl.html].
GNU (Lesser General Public License) 3.0
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
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