Release Notes

Sie sind berechtigt, ein kombiniertes Werk gemäß den Bedingungen Ihrer Wahl weiterzugeben, die insgesamt die
Modifizierung der im kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und den Rückbau für das Debuggen
dieser Modifizierungen effektiv nicht untersagt, sofern Sie zusätzlich die folgenden Maßnahmen ergreifen:
a. Sie versehen jede Kopie des kombinierten Werks mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach die
Bibliothek darin verwendet wird und die Bibliothek sowie deren Nutzung unter die vorliegende Lizenz fallen.
b. Sie fügen dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU-GPL und das vorliegende Lizenzdokument bei.
c. Falls das kombinierte Werk während der Ausführung Urhebererrechtsvermerke anzeigt, zeigen Sie in diesem
Rahmen auch den Urheberrechtsvermerk für die Bibliothek an und stellen eine Referenz bereit, die den
Nutzer zur Kopie der GNU-GPL und zur Kopie dieses Lizenzdokuments weiterleitet.
d. Führen Sie einen der folgenden Vorgänge aus:
1. Sie geben die minimale zugehörige Quelle im Sinne dieser Lizenz gemäß Abschnitt 6 der GNU-GPL zur
Übermittlung der zugehörigen Quelle weiter, ebenso wie den zugehörigen Anwendungscode, und zwar
in einer geeigneten Form und unter Bedingungen, die dem Nutzer die erneute Kombination oder die
erneute Verknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version erlauben,
um auf diese Weise ein modifiziertes kombiniertes Werk zu erzeugen.
2. Sie verwenden einen geeigneten Mechanismus für gemeinsam genutzte Bibliotheken für die
Verknüpfung mit der Bibliothek. Als geeigneter Mechanismus gilt ein Mechanismus, (a) der während
der Laufzeit eine Kopie der bereits auf dem Computersystem des Nutzers vorhandenen Bibliothek nutzt
und (b) der fehlerfrei mit einer modifizierten Version der Bibliothek funktioniert, die
schnittstellenkompatibel mit der verknüpften Version ist.
e. Sie stellen Installationsinformationen zur Verfügung, jedoch nur, wenn diese gemäß Abschnitt 6 der GNU-
GPL erforderlich wären und nur soweit diese Informationen für die Installation und Ausführung einer
modifizierten Version des kombinierten Werks erforderlich sind, das durch erneute Kombination oder erneute
Verknüpfung der Anwendung mit einer modifizierten Version der verknüpften Version entstanden ist. (Bei
Verwendung von Option 4d0 sind die Installationsinformationen der minimalen zugehörigen Quelle und dem
zugehörigen Anwendungscode beizufügen. Wenn Sie sich für Option 4d1 entscheiden, sind die
Installationsinformationen gemäß Abschnitt 6 der GNU-GPL zur Weitergabe der zugehörigen Quelle
bereitzustellen.)
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie können Bibliotheksfazilitäten, die ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellen, parallel in einer
einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliotheksfazilitäten, die keine Anwendungen sind und nicht unter
diese Lizenz fallen, anlegen und diese kombinierte Bibliothek unter den Bedingungen Ihrer Wahl weitergeben,
sofern Sie die beiden folgenden Maßnahmen umsetzen:
a. Sie fügen der kombinierten Bibliothek eine Kopie dieses Werks auf der Grundlage der Bibliothek bei, das
nicht mit anderen Bibliotheksfazilitäten kombiniert ist. Die Weitergabe hat gemäß den Bedingungen dieser
Lizenz zu erfolgen.
b. Sie versehen die kombinierte Bibliothek mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, wonach ein Teil der
Bibliothek ein Werk auf der Grundlage der Bibliothek darstellt und der angibt, wo die beigefügte nicht
kombinierte Form des gleichen Werks bezogen werden kann.
6. Überarbeitete Versionen der GNU Lesser General Public License.
Die Free Software Foundation kann in bestimmten Abständen überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU
Lesser General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen sind im Wesentlichen mit der vorliegenden
Version vergleichbar, können jedoch zusätzliche Details zu neuen Problemen oder Sachverhalten enthalten.
Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer. Wenn die Bibliothek, die Sie erhalten haben, auf eine bestimmte
Versionsnummer der GNU Lesser General Public License oder auf „zukünftige Versionen“ verweist, haben Sie die
Möglichkeit, die Bedingungen und Bestimmungen der genannten Version oder einer späteren Version
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