Operation Manual

Vor der Fahrt
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34 Caravan - 12-10 - DE
Stützlast Die Stützlast (Bild 5,2) gibt an, mit welchem Gewicht die Deichsel des Caravans auf
die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs drücken darf. Angaben darüber finden
sich in der Beschreibung der Anhängerkupplung und in den Fahrzeugpapieren.
Eine Anhängerkupplung, die eine zulässige Stützlast von 50 kg hat, darf also keinen
beladenen Caravan mit einer Stützlast von 75 kg tragen. Zusätzlich muss die Stütz-
last bei der technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs berücksichtigt
werden. Gegebenenfalls muss die Zuladung im Zugfahrzeug um den Betrag der
Stützlast reduziert werden.
Die technisch zulässige Gesamtmasse für das Zugfahrzeug und für den Caravan nie
überschreiten.
Nur wenn die Stützlast optimal auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Caravan
abgestimmt ist, erreicht das Gespann seine größte Fahrstabilität und Straßenver-
kehrssicherheit. Die optimale Stützlast ist gleichzeitig die maximal mögliche Stütz-
last.
Den Fahrzeugpapieren und der Beschreibung der Anhängerkupplung die
Angaben über die maximal zulässige Stützlast entnehmen.
Wenn in den Fahrzeugpapieren und in der Beschreibung der Anhängerkupp-
lung unterschiedliche Werte angegeben sind: Den niedrigsten Wert wählen.
Dieser Wert ist die maximal mögliche Stützlast für das Gespann.
Die Stützlast vor jeder Fahrt prüfen, z. B. mit einer Stützlastwaage. Um einen
korrekten Wert zu erhalten, die Stützlastwaage senkrecht unter dem Kupp-
lungsmaul positionieren und die Deichsel des Caravans waagrecht stellen.
Die Zuladung im Caravan so verteilen, dass die gemessene Stützlast der
maximal möglichen Stützlast möglichst nahe kommt. Die maximal mögliche
Stützlast dabei nicht überschreiten.
Achslast Die Achslast (Bild 5,3) ist ebenfalls in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs
angegeben und weist die zulässige Höchstlast für Vorder- und Hinterachse aus. Die
Achslast darf durch einen Anhänger nicht überschritten werden. Wo welche Kräfte
im Gespann wirken, zeigt die oben stehende Zeichnung.
4.6.5 Dachlasten
Das Dach nur betreten, wenn eine Dachreling angebaut ist. Nur über die
Leiter am Heck auf das Dach steigen.
Die Leiter nur dann betreten, wenn die hinteren Kurbelstützen ausgefahren
sind oder der Caravan am Zugfahrzeug angekuppelt ist oder der Caravan
hinten kippsicher unterbaut ist. Der Caravan kann sonst nach hinten kippen.
Absturzgefahr!
Vorsicht beim Betreten der Leiter. Es besteht Rutschgefahr bei feuchter oder
vereister Leiter.
Vorsicht beim Betreten des Daches. Es besteht Rutschgefahr bei feuchtem
oder vereistem Dach.
Das Dach nicht zu schwer beladen. Mit zunehmender Dachlast verschlech-
tern sich das Fahrverhalten und das Bremsverhalten.
Wenn das Fahrzeug mit einer Dachreling ausgestattet ist, können an der Dach-
reling Lastenträger für Dachlasten befestigt werden (z. B. für Surfbrett,
Schlauchboot oder leichte Kanus). Spezielle Trägersysteme sind als Zubehör
erhältlich. Der autorisierte Handelspartner oder die Servicestelle berät gerne.
Die maximal zulässige Dachlast beträgt 100 kg.