Information

devolo AG . Charlottenburger Allee 67 . 52068 Aachen . Tel +49 (0) 241 18279-0 . Fax +49 (0) 241 18279-999 . info@devolo.com . www.devolo.com
c.) Von devolo erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
4. Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie gilt für Geräte, die von devolo oder devolo-Fachhändlern innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes und der Schweiz an den Erwerber verkauft worden sind.
5. Inanspruchnahme der Garantie
a.) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen in Textform geltend zu machen.
b.) Der Erwerber hat das Gerät vor der Versendung zu devolo transportsicher zu verpacken; die
Original-Verkaufsverpackung ist hierzu in der Regel nicht ausreichend.
c.) Der Transport zu devolo und zurück zum Erwerber geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers. Kommt es auf dem Rücktransport von devolo zum Erwerber zu einem Transportschaden,
der äußerlich erkennbar ist, ist dieser unverzüglich gegenüber dem mit dem Transport beauftragten
Unternehmen und gegenüber devolo anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung,
schriftlich gegenüber dem Transportunternehmen und devolo mitzuteilen.
d.) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des
Rechnungsoriginals vorgelegt wird. devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das
Rechnungsoriginal vorlegen zu lassen.
6. Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a.) wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
b.) wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit,
Stromschlag, Staub u.Ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
c.) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen
Spezifikationen liegen,
d.) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung insbesondere durch Nichtbeachtung der
Systembeschreibung und der Betriebsanleitung aufgetreten sind,
e.) wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte Personen geöffnet, repariert oder
modifiziert wurde,
f.) wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist,
g.) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.