Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bremssattellack-Spray schwarz Art. Nr.: 130011
Erstellt am: 01.07.2013 Überarbeitet am:
Gültig ab: 01.07.2013
Version: 1.0 Ersetzt Version: Seite: 5 / 13
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz
sorgen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen:
Von Kindern fernhalten.
Nach Haut und Augenkontakt sofort mit reichlich warmem Wasser nachspülen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung
sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Zündquellen fernhalten - nicht
rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Behälter steht unter Druck. Vor
Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C (z.B. durch Glühlampen) schützen. Auch
nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen
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Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
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Anforderungen an Lagerräume und Behälter
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
(Beachte: TRGS 510)
Zusammenlagerungshinweise: s. TRGS 510
Lagerklasse:
Lagerklasse 2B
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
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