Safety data sheet Article 21720479

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 39-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 23.8.2017 Version Nr.: 1.0 CLP_de
Überarbeitet am: -
Ersetzt Fassung - vom --
3 (von 6)
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bitte den Empfehlungen unter Punkt 8 folgen.
Arbeitsvorschriften einhalten. Vorschriften für Umgang mit Chemikalien einhalten.
7.1.1 Vorbeugende Umweltschutzmaßnahmen
Daten nicht zur Verfügung
7.1.2 Spezifische Anforderungen oder Regeln, die sich auf den Stoff oder das Gemisch beziehen.
Daten nicht zur Verfügung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Bei Temperaturen her als 0 °C lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Anstrichstoff r Bauwesen. Detaillierte Angaben siehe technisches Blatt.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1 Expositionsgrenzwerte
Richtlinie 2000/39/EG der Kommission
keine
8.1.2 DNEL -Werte
Die Daten fürs Gemisch sind nicht verfügbar.
Anm.: DNEL Derived no-effect level
8.1.3 PNEC Werte
Daten nicht verfügbar
Anm.: PNEC Predicted no-effect concentration
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Für gute Belüftung sorgen, z.B. mittels lokaler Absaugung oder allgemeine Abluft. (Aerosol)Dampfkonzentration unter PEL und
NPK-P Grenzwerten halten. Wenn keine der Möglichkeiten ausreicht, ist ein geeigneter Atemschutz zu benutzen (siehe 8.3). In den
Pausen und nach der Arbeit Hände waschen. Persönliche Schutzausrüstung inkl. Atemgeräte zur Einschränkung der Exposition der
Gefahrestoffe sind so zu wählen, dass sie die Anforderungen der lokalen Vorschriften erfüllen.
8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung
Allgemein:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls
duschen, um anhaftenden Zement zu entfernen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
8.2.2.1 Allgemeine Schutz- und Hygienemaβnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls Duschen,
um anhaftenden Zementstaub zu entfernen. Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.
8.2.2.2 Atemschutz
Dämpfe nicht einatmen
Ist die Konzentration der Stoffe in der Luft höher als die PEL-Grenzwerte, ist ein entsprechender Schutz zu verwenden.
Beim Tragen der Schutzmittel sind gleichzeitig weitere Grundsätze anzuwenden, wie Vergleich der Arbeitsdauer mit der
tatsächlichen Expositionsdauer, diese sollten die physiologische Belastung des Mitarbeiters beim Tragen des Schutzmittels
wiederspiegeln erschwertes Atmen, Gewicht des Schutzmittels, erhöhte Wärmebelastung
8.2.2.3 Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe bei wiederholtem Kontakt Schutzcreme nach Empfehlung des Herstellers verwenden.
8.2.2.4 Augenschutz
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden..
8.2.2.5 Körperschutz
Geläufige Schutzkleidung, beschmutzte Kleidung ablegen, Haut mit Seife waschen. .
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Gemäß der vorhandenen Technologie
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) Aussehen: milchige bis leicht gelbliche Flüssigkeit
b) Geruch: Geruchlos
c) Geruchsschwelle: keine, da geruchlos