Operation Manual
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10. Restrisikobetrachtung
10.1 Gefahrenabwehr Mechanik
Alle durch bewegliche Teile (Spaltmesser) bestehenden Gefahren sind durch die Zweihandbedienung
minimiert. Die Maschine kann auch nicht betrieben werden, wenn ein Betätigungsarm immer in der unteren
Stellung festgeklemmt wird.
Es ist verboten, die Zweihandbedienung umzubauen, bzw. außer Betrieb zu setzten.
Wird die Zweihandbedienung umgebaut bzw. außer Betrieb gesetzt, erhöht sich die Verletzungsgefahr beim
Spaltvorgang.
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen an der Maschine verbleiben und dürfen nicht unbrauchbar gemacht
werden.
Restrisiko: Werden Sicherheitseinrichtungen außer Betrieb gesetzt, um- bzw. abgebaut, sind Verletzungen
der Bedienperson möglich.
10.2 Gefahrenabwehr Elektrik
Alle unter Spannung stehenden Teile der Maschine sind gegen Berühren isoliert oder durch feststehende,
sicher befestigte und nur mit Werkzeug zu entfernende Schutzeinrichtungen verkleidet.
Restrisiko: Wird eine feststehende, sicher befestigte Verkleidung bei laufender Maschine und bei nicht
gezogener Anschlußleitung mit Werkzeug entfernt, sind Verletzungen durch elektrischen Schlag möglich.