Operation Manual

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4. Sicherheitshinweise
Die Anleitung bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störung und dgl. sind dringend einzuhalten,
um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen die Maschinen
nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt werden, die mit dem Gerät vertraut und über die
Gefahren unterrichtet worden sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln,
sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Spaltmaschinen beschäftigt werden. Zulässig ist es jedoch,
Personen über 16 Jahren derartige Tätigkeiten zu übertragen, soweit dies zur Erreichung eines
Ausbildungszieles erforderlich und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Der Arbeitsplatz muss so beschaffen sein und so erhalten werden, daß ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Der Arbeitsbereich ist von Hindernissen (Stolperstellen) frei zu halten. Schlüpfrige und glatte Stellen sind
abzustumpfen, wozu Sägemehl und Holzasche ungeeignet sind.
Die Maschine muss einen sicheren Standplatz aufweisen.
- Am Arbeitsplatz ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
- Zum Arbeiten ist ein ebener und trittfester Bereich mit ausreichender Bewegungsfreiheit erforderlich.
- Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
- Das Tragen von Sicherheitsschuhen, sowie eng anliegender Kleidung ist für die Bedienperson erforderlich.
- Die Holzspalter dürfen nur mit den vom Hersteller angebrachten bzw. vorgesehenen Schutzeinrichtungen
betrieben werden.
- Lassen Sie die Maschine nie unbeaufsichtig in Betrieb.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich Sicherheitsschuhen, eng anliegender
Kleidung, geeigneten Arbeitshandschuhen und Augenschutz ist für die Bedienperson erforderlich.
Der Arbeitsplatz um den Holzspalter bzw. die für den An- und Abtransport des Holzes erforderlichen
Verkehrswege müssen so beschaffen und erhalten werden, daß ein sicheres Arbeiten möglich ist.
4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es dürfen nie zwei oder mehrere Personen
an einer Maschine arbeiten.
Der Meter- und Kurzholzspalter sind ausschließlich zum Zerkleinern von Brennholz in Faserrichtung
bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende Holz nur auf dem Riffelblech vom
Spalttisch aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der "bestimmungsgemäßen Verwendung". Für hieraus resultierende
Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht; das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Anleitung bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur und dgl. sind dringend einzuhalten, um
Gefahren auszuschließen und Schäden zu vermeiden.
Es dürfen nur Holzstücke mit einem minimalen Durchmesser von 70 mm und einem maximalen Durchmesser
von 450 mm gespalten werden.
Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs-, und Reinigungsarbeiten sowie das
Transportieren der Maschine nur bei abgeschaltetem Antrieb und stillstehendem
Werkzeug vornehmen.