Instructions
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Gewährleistung
Der Händler, bei dem Sie das Gerät erworben wurde, leistet für
Material und Herstellung des DA1275 Repeaters eine Gewährleistung
von 2 Jahren ab der Übergabe (Kaufbeleg). Dem Käufer steht im
Mangelfall zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzprodukts. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann
der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel vom Händler zu
verantworten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen. Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, Rechnung) zu erbringen. Schäden, die
durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen fallen
nicht unter die Gewährleistung.