Safety data sheet Article 12523389

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.06.2015 überarbeitet am: 12.06.2015Versionsnummer 13
Handelsname: Cars Rallye schwarz matt
(Fortsetzung von Seite 2)
41.0
CAS: 9004-70-0
Indexnummer: 603-037-00-6
Cellulosenitrat
Expl. 1.1, H201
2,5-<5,0%
CAS: 9004-70-0
Indexnummer: 603-037-01-3
Cellulosenitrat
Flam. Sol. 1, H228
<2,5%
CAS: 64-17-5
EINECS: 200-578-6
Indexnummer: 603-002-00-5
Reg.nr.: 01-2119457610-43
Ethanol
Flam. Liq. 2, H225
<2,5%
CAS: 64742-94-5
EINECS: 265-198-5
Indexnummer: 649-424-00-3
Reg.nr.: 01-2119510128-50
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische
Asp. Tox. 1, H304
<2,5%
EG-Nummer: 918-668-5
Reg.nr.: 01-2119455851-35
Kohlenwasserstoffe, C9, Aromate
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic
2, H411;
STOT SE 3, H335-H336
0,5%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
·
Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
Behälter mit Wasser kühlen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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