Safety data sheet Article 12523310

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.06.2015 überarbeitet am: 12.06.2015Versionsnummer 6
Handelsname: Basic Universalgrundierung grau AC 0-0220
(Fortsetzung von Seite 2)
41.0
Preparation of Zn3(PO4)2 / ZnO
Aquatic Chronic 2, H411
<2,5%
CAS: 1330-20-7
EINECS: 215-535-7
Indexnummer: 601-022-00-9
Reg.nr.: 01-2119488216-32
Xylol (Isomerengemisch)
Flam. Liq. 3, H226; Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4,
H332; Skin Irrit. 2, H315
<2,5%
CAS: 64-17-5
EINECS: 200-578-6
Indexnummer: 603-002-00-5
Reg.nr.: 01-2119457610-43
Ethanol
Flam. Liq. 2, H225
<2,5%
CAS: 108-65-6
EINECS: 203-603-9
Indexnummer: 607-195-00-7
Reg.nr.: 01-2119475791-29
2-Methoxy-1-methylethylacetat
Flam. Liq. 3, H226
<2,5%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
Behälter mit Wasser kühlen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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