Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.04.2013 überarbeitet am: 07.03.2013Versionsnummer 3
Handelsname: DC Tuning RAL - Farbtöne
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.11
CAS: 108-65-6
EINECS: 203-603-9
Reg.nr.: 01-2119475791-29
2-Methoxy-1-methylethylacetat
R10
Flam. Liq. 3, H226
5-<10%
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Isobutan
F+ R12
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas, H280
2,5-<5,0%
CAS: 64742-95-6
EINECS: 265-199-0
Reg.nr.: 01-2119455851-35-XXXX
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische
Xn R65; Xi R37; N R51/53
R10-66-67
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304;
Aquatic Chronic 2, H411; STOT SE 3, H335-H336
0,5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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