Information

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Was gilt als feste Installation?
Wo ndet die Norm Anwendung?
In den Anwendungsbereich der Normenreihe DIN VDE 0100 fallen Installationen
elektrischer Anlagen an folgenden Errichtungsorten:
Wohnungsanwesen,
Gewerbeanwesen,
öffentliche Anwesen,
Industrieanwesen,
landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen,
Fertighäuser,
Caravans,
Campingplätze und ähnliche Plätze,
Baustellen,
Ausstellungen, Messen und andere vorübergehend errichtete Anlagen,
Marinas,
Beleuchtungsanlagen im Freien und ähnliche Anlagen,
medizinisch genutzte Bereiche,
bewegliche oder transportable elektrische Anlagen,
Photovoltaikanlagen,
Niederspannungs-Stromerzeugungsanlagen.
Was fällt unter die Bezeichnung „Öffentliche Einrichtung“?
Öffentliche Einrichtungen im Sinne des erforderlichen Schutzes mittels AFDD sind
in der Norm über das Vorhandensein unersetzbarer Güter bzw. Güter mit hohem
Wert sowie zentraler Infrastruktur (Umschlagplatz von Gütern) defi niert.
Dazu zählen unterer anderem Bahnhöfe, Flughäfen, Denkmäler, Museen etc.
Auch Daten bzw. Laborproben können von hohem Wert sein und ein Schutz ge-
gen Fehlerlichtbögen sollte daher entsprechend Berücksichtigung fi nden.
Muss ich meine Installation nachrüsten?
Eine Nachrüstung ist gesetzlich nur verpfl ichtend, wenn die Anlage technisch
verändert wird, also bei einer wesentlichen Änderung von Anlagen und ebenso
von Teilen bestehender Anlagen, die von einer Erweiterung oder Änderung beein-
usst sind.
Unter der Möglichkeit eines Schadensfalls und der technischen Verfügbarkeit
eines effektiven Schutzes ist eine Nachrüstung aber in allen Fällen in Betracht
zu ziehen.
DIN VDE 0100-420:2016-02
Häufi g gestellte Fragen zur Anwendung der Norm
§