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Grundlagen zum Softstarter
Eaton Schaltungsbuch 06/11

22
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Nach IEC/EN 60947-4-3, 8.2.5.1 sind
folgende Zuordnungsarten definiert:

Bei Zuordnungsart 1 darf das Gerät im
Kurzschlussfall Personen und Anlage nicht
gefährden und braucht für den weiteren
Betrieb ohne Reparatur und Teileerneue-
rung nicht geeignet zu sein.

Bei Zuordnungsart 2 darf das Gerät im
Kurzschlussfall Personen und Anlage nicht
gefährden und muss für den weiteren
Betrieb geeignet sein. Für Hybrid-Steuer-
geräte und -Schütze besteht die Gefahr der
Kontaktverschweißung. Für diesen Fall
muss der Hersteller Wartungsanwei-
sungen geben.
Das zugeordnete Sicherungsorgan (SCPD
= Short-CircuitProtection Device) mussbei
Kurzschluss auslösen. Im Falle einer
Schmelzsicherung muss diese ausge-
tauscht werden. Dies zählt zum normalen
Betrieb der Sicherung, auch für Zuord-
nungsart 2.

Überflinke Halbleitersicherungen immer
direkt vor den Leistungshalbleitern
anordnen (kurze Leitungslängen).
M
3
L1
L2
L3
PE
Q1
L1 L2 L3
T1 T2 T3
M1
Q21
I >
I > I >
Zuordnungsart 1
M
M1
3
L1
L2
L3
PE
Q1
F3
Q21
L1 L2 L3
T1 T2 T3
I > I > I >
F3: überflinke Halbleiter-
sicherungen, zusätz-
lich zum Kurzschluss-
und Leitungsschutz Q1
Hybrid-Steuergeräte =
Softstarter mit
Bypass-Kontakten
Hybrid-Schütze =
elektronische
Motorstarter (EMS)
Zuordnungsart 2