Certifications 2

EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Ausgabedatum: 25-06-2013 Überarbeitungsdatum: 28-10-2015 : Version: 2.1
28-10-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: 026 1/5
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktform : Gemisch
Produktname : EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Produktgruppe : Plakatfarbe
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Hauptverwendungskategorie : Kreative/ pädagogische
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Eiko-Europe GmbH
Mittelwegring 20/23
76751 Jockgrim - Germany
www.eiko-europe.de
1.4. Notrufnummer
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Nur CLP Information anzeigen
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3. Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die
Einstufung
: Unter normalen Umstände kein.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein : Bewußtlosen Menschen nichts eingeben. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich
dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Einatmen von Frischluft gewährleisten. In Ruhe setzen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ablegen und alle exponierten
Hautpartien mit milder Seife und Wasser abwaschen, anschließend mit warmem Wasser
abspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser ausspülen. Notarzt aufsuchen, wenn Schmerzen oder Rötung anhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Mund ausspülen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden : Stellt unter der Voraussetzung normaler Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte
Gefährdung.

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