Operation Manual

Allgemeine Hinweise, Vorschriften
Garantiebedingungen
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Allgemeine Hinweise
Die Aufstellung, die Installation, der
elektrische Anschluss des Gerätes und
die erste Inbetriebnahme müssen von
einem autorisierten Fachhandwerks-
betrieb vorgenommen werden. Dieser
ist für die fachgerechte Durchführung
verantwortlich.
Hinweise für den Endbenutzer
Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit
des Gerätes sind gewährleistet, wenn
die Anlage regelmässig von einem
Heizungsfachmann gewartet wird.
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich,
einen Wartungsvertrag abzuschliessen.
Vorschriften
Zur Gewährleistung eines sicheren,
umweltfreundlichen und energie-
sparenden Betriebs sind folgende
deutsche Normen zu berücksichtigen:
DIN 1988
- Trinkwasserleitungsanlagen in
Grundstücken, technische Be-
stimmungen für Bau und Betrieb
DIN 18160
- Schornstein
TRGI (DVGW G600)
- Technische Regeln Gasinstallation
ATV M 251
- Einleitung von Kondensat aus
Feuerstätten in öffentliche
Abwasseranlagen
Landesbauverordnungen
TRF
- Technische Regeln Flüssiggas
DVGW G688
- Arbeitsblatt Brennwerttechnik
DIN 4701
- Regeln für Berechnung des
Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN 4751
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Heizungsanlagen mit Vorlauf-
temperaturen bis 95°C
Heiz AnlV
- Heizungsanlagenverordnung
Vor der Installation des Heizgerätes
EURON ist die Genehmigung des
Gaslieferanten und des für das
Gebiet zuständigen Kaminfeger-
meisters erforderlich.
Garantiebedingungen
Unsere Garantieleistungen verfallen
bei Schäden durch:
- unsachgemässen oder nicht vor-
schriftsmässigen Gebrauch oder
Einsatz
- falsche Montage oder Inbetrieb-
nahme durch den Käufer oder
Dritte
- Ergänzung durch Teile von
Drittherstellern
- Verwendung der Anlage bei über-
mässigen Drücken oder ausser-
halb der aufgeführten Werks-
angaben
- Verwendung nicht geeigneter
Brennstoffe
- Nichtberücksichtigung der
Anweisungen in der Bedienungs-
anleitung und auf dem am Gerät
angebrachten Aufkleber.
für Österreich gilt ferner:
- ÖVGW TR Gas (G1)
- ÖVGW TR Flüssiggas (G2)
- ÖNORM H 5152
Brennwert-Feuerungsanlagen,
Planungshilfen
- ÖNORM M 7443
Gasgeräte mit atmosphärischem
Brenner Teil 1, 3, 5, 7
- ÖNORM M 7457
Gasgeräte mit mechanisch unter-
stütztem Vormischbrenner
- ÖNORM H 5195-1 Heizwasser
norm
- ÖVGW-Richtlinien
G1 Techn. Richtlinie für die Errichtung
von Niederdruck-Gasanlagen
G2 Techn. Richtlinie für die Errichtung
von Flüssiggasanlagen
G41Gasbrennwert-Feuerungsstätten,
Aufstellung und Anschluss
G4 Heizraumrichtlinie
- Das Gerät ist zugelassen nach
Artikel 15a B-VG und gemäss
Feuerungsanlagenverordnung
VO (FAV 97)
- die örtlichen Bauordnungen sind
zu beachten.
Für die Schweiz gilt ferner:
- PROCAL
Lieferantenverband
Heizungsmaterialien
- SVGW - Gasleitsätze G1:
Gasinstallationen
Schweiz. Verein des Gas- und
Wasserfaches
- EKAS - Form, 1942:
Flüssiggas-Richtlinie, Teil 2
- BUWAL
Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft
- VKF
Vereinigung kantonaler Feuer-
versicherungen
Für Belgien gilt ferner:
- NBN D51-003
Wir bestätigen hiermit, dass die
nachstehende Geräteserie dem in
der CE-Konformitätserklärung
beschriebenen Baumuster entspricht
und dass sie im Einklang mit den
Anforderungen des K.E. vom
8. Januar 2004 hergestellt und in den
Verkehr gebracht wird.
Darüberhinaus sind die länder-
spezifischen Verordnungen und
Normen zu beachten.