User manual

20 electrolux
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Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH,
beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für
dieses Gerät räumen wir Ihnen, als
Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden Bedingungen, eine
besondere Garantie ein, die Ihnen
zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem
das Gerät gekauft wurde und erstreckt
sich über einen Zeitraum von 24
Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät,
die nachweislich auf einen Material- und
/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn
sie uns innerhalb von 14 Tagen nach
dem Auftreten angezeigt werden. Nicht
unter diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel, die durch nicht
vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes, durch Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere
Geräte mit Ersatzteilen oder
Zubehörteilen versehen, die keine
Originalteile sind und wurde dadurch ein
Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls
nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen
sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen,
Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die
Behebung oben dargestellter Mängel am
Gerät innerhalb angemessener Frist
nach Mitteilung des Mangels durch
Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch
diese Garantie nicht eingeräumt.
Verbesserungsarbeiten werden, soweit
möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendien-stwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile
endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind – soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der
Gewährleistungsanspruch des Kunden
gegen den Händler, bei dem er das Gerät
gekauft hat, weder eingeschränkt noch
aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem
neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch
nach Ablauf der Garantie unser
Werkskundendienst und unsere
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur
Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbHELECTROLUX
Garantie/Kundendienst