User manual

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Garantieurkunde
Für unsere Geräte übernehmen wir die Garantie zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
1. elektrabregenz gewährt eine Garantie von 12 Monaten, gerechnet vom Tag, der Lieferung an den
Endverbraucher. Der Kaufbeleg dient als Nachweis. Diese Garantiezusage gilt nur gegenüber
Endabnehmern, die Erstkäufer unserer Geräte vom Händler sind.
2. Innerhalb der Garantiezeit werden wir Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachbessern oder
dadurch beheben, daß wir mangelhafte Teile ersetzen. Wir übernehmen die bei der Beseitigung des
Mangels anfallenden Lohn- und Materialkosten.
3. Unsere Garantieleistung erfolgt nur, wenn das Gerät sachgemäß und unter Beachtung unserer Aufund
Einbauvorschriften behandelt wurde. Unsere Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile
aus Glas oder Kunststoff, sowie Verbrauchsteile, wie z.B. Aktivkohlefilter, Glimmlampen, Glühbirnen, etc.,
sowie Schäden, die durch abnorme Bedingungen in der Strom- bzw. Wasserzufuhr oder durch höhere
Gewalt verursacht werden.
Transportschäden fallen nicht unter diese Garantie.
Schäden außerhalb des Gerätes, sowie Schäden durch Eingriffe bzw. Reparaturen von Personen, die nicht
durch elektrabregenz ermächtigt wurden, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.
4. Garantiepflichtige Mängel müssen unverzüglich der nächstgelegenen elektrabregenz-
Kundendienststelle oder dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, unter Vorlage des Kaufbeleges
gemeldet werden.
5. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist des Gerätes nicht verlängert. Bitte überprüfen Sie das
Gerät sofort nach Übernahme und melden Sie eventuelle Fehler innerhalb von 14 Tagen.
Wir danken Ihnen, daß Sie ein Qualitätsprodukt von elektrabregenz erworben haben und wünschen
Ihnen viel Freude!