Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
Elita Modelle Klaus Kutschka
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 09.01.2018
LIFE COLOURS
Materialnummer: 00336-0003
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignetem Behälter zur Entsorgung bringen.
Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Den Behälter fest verschlossen halten.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht rauchen (flüchtig).
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vorschriften des Ex-Schutzes beachten.
Empfohlene Lagertemperatur: 5 - 35°C
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Unverträglich mit:
Säuren und Basen.
Oxidationsmittel
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
3
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Farbe
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Revisions-Nr.: 1,1 D - DE Druckdatum: 09.01.2018