Certifications 2

LIFE COLOURS
00336-0003
Elita Modelle Klaus Kutschka
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 1,01
Überarbeitet am: 27.11.2012
Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenschäden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig, auch in leeren ungereinigten Behältern.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Deshalb für ausreichende
Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 u. 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Den Behälter fest verschlossen halten.
Hinweise zum sicheren Umgang
D - DE
Druckdatum: 27.11.2012
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