Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
EMAG AG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 05.07.2018
EM-070 Dentalreiniger
Materialnummer: 00320-0092-GHS
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12.1. Toxizität
Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten
bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur
Verfügung gestellt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen.
Deutlich wassergefährdend.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Das Konzentrat nicht in die öffentliche Kanalisation, Oberflächen/Grundwasser gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
Abfallschlüssel Produkt
070601
ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Fetten,
Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; wässrige
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen; gefährlicher Abfall
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 1805
PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
8
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
III
Gefahrzettel:
8
Klassifizierungscode:
C1
Begrenzte Menge (LQ):
5 L / 30 kg
Revisions-Nr.: 3,0 D - DE Druckdatum: 16.08.2018