Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
EMAG GmbH
Überarbeitet am: 21.11.2014
Revisions-Nr.: 2,0
EM-070 Dentalreiniger
00320-0092-GHS
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Methode Dosis QuelleSpezies
Phosphorsäure7664-38-2
Akute Fischtoxizität 96 h
LC50 138 mg/l
Gambusia affinis
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen
der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die
dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt .
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen.
Wassergefährdend.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Das Konzentrat nicht in die öffentliche Kanalisation, Oberflächen/Grundwasser gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
070601
Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen,
Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produkt
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN1805
PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
8
14.3. Transportgefahrenklassen:
III
14.4. Verpackungsgruppe:
8
Gefahrzettel:
Klassifizierungscode:
C1
Begrenzte Menge (LQ):
5 L / 30 kg
Beförderungskategorie:
3
80
Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode:
E
Druckdatum: 12.03.2015 D - DE Seite 6 von 9