Certifications 2

Version 9.1 (17/07/2020) - Seite 13/14
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
Zu ausgenommenen Mengen siehe OACI/IATA Abschnitt 2.6. sowie ADR und IMDG Kapitel 3.5.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 15 : RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Informationen bezüglich der Klassifizierung und der Etikettierung sind in Abschnitt 2 A19:
Die folgenden Richtlinien wurden berücksichtigt:
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 2018/669 (ATP 11)
Informationen bezüglich der Verpackung:
Keine Angabe vorhanden.
- Besondere Bestimmungen :
Keine Angabe vorhanden.
Deutsche Verordnung zur Klassifizierung der Wassergefährdung (WGK, AwSV vom 18/04/2017, KBws) :
WGK 2 : Wassergefährdend.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 16 : SONSTIGE ANGABEN
Da wir über die Arbeitsbedingungen des Benutzers keine Informationen besitzen, beruhen die Informationen im vorliegenden
Sicherheitsdatenblatt auf dem Stand unserer Kenntnisse und dem nationalen und EG-Regelwerk.
Ohne schriftliche Anweisungen zur Handhabung im Vorfeld, darf das Gemisch nur für die in Rubrik 1 genannten
Verwendungen eingesetzt werden.
Der Anwender ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden zur Einhaltung gesetzlicher
Forderungen und lokaler Vorschriften.
Die Informationen des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes sind als eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für
dieses Gemisch zu betrachten und nicht als Garantie für dessen Eigenschaften.
Wortlaut der Sätze in Abschnitt 3 :
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Abkürzungen :
DNEL : Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
PNEC : Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
ADR : Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
IMDG : International Maritime Dangerous Goods.
IATA : International Air Transport Association.
OACI : Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
RID : Regulations concerning the International carriage of Dangerous goods by rail.
WGK : Wassergefährdungsklasse.
GHS05 : Ätzwirkung
GHS07 : Ausrufezeichen
GHS09 : Umwelt
PBT : Persistent, bioakkumulativ und giftig.
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