Certifications 2
Version 9.1 (17/07/2020) - Seite 7/14
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen
Saubere und richtig gepflegte persönliche Schutzausrüstungen verwenden.
Persönliche Schutzausrüstungen an einem sauberen Ort, außerhalb des Arbeitsbereiches aufbewahren.
Während der Verwendung nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und
waschen. Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
- Schutz für Augen/Gesicht
Berührung mit den Augen vermeiden.
Augenschutz gegen flüssige Spritzer verwenden.
Bei jeder Verwendung ist eine der Norm EN 166 entsprechende Schutzbrille mit seitlichem Schutz zu tragen.
Bei erhöhter Gefahr einen Gesichtsschirm zum Schutz des Gesichts verwenden.
Das Tragen einer Korrektionsbrille stellt keinen Schutz dar.
Kontaktlinsenträgern wird empfohlen, während Arbeiten, bei denen reizende Dämpfe entstehen können, Korrekturgläser zu
verwenden.
Augenduschsysteme in den Räumlichkeiten, in denen das Produkt verwendet wird, vorsehen.
- Handschutz
Geeignete chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß Norm EN 374 verwenden.
Die Handschuhe sind entsprechend der Verwendung und der Verwendungsdauer am Arbeitsplatz zu wählen.
Schutzhandschuhe müssen dem Arbeitsplatz entsprechend gewählt werden : andere Chemikalien könnten verändert werden,
erforderliche physische Schutzmaßnahmen (Schneiden, Stechen, Wärmeschutz), benötigte Fingerfertigkeit.
Empfohlener Typ Handschuhe :
- Butylkautschuk (Isobutylen-Isopren-Copolymer)
- Nitrilkautschuk (Acrylnitril-Butadien-Copolymer (NBR))
Empfohlene Eigenschaften:
- Wasserundurchlässige Handschuhe gemäß Norm EN 374
- Körperschutz
Hautkontakt vermeiden.
Geeignete Schutzkleidung tragen.
Art geeigneter Schutzbekleidung :
Bei starkem Spritzen flüssigkeitsdichte chemische Schutzkleidung (Typ 3) gemäß EN 14605 tragen, um jeglichen Hautkontakt
zu vermeiden.
Bei Spritzgefahr chemische Schutzkleidung (Typ 6) gemäß EN 13034 tragen, um jeglichen Hautkontakt zu vermeiden.
Geeignete Schutzkleidung und insbesondere eine Schürze und Stiefel tragen. Diese sind in gutem Zustand zu halten und nach
der Verwendung zu reinigen.
Art geeigneter Schutzstiefel :
Bei leichten Spritzern Schutzstiefel oder -halbstiefel gegen chemische Risiken gemäß Norm EN 13832-2 tragen.
Bei längerem Kontakt Schutzstiefel oder -halbstiefel mit Sohle und Schaft tragen, die gegenüber flüssigen Chemikalien
beständig und undurchlässig sind, gemäß EN 13832-3.
Das Personal hat regelmäßig gewaschene Arbeitskleidung zu tragen.
Nach Kontakt mit dem Produkt müssen alle beschmutzten Körperpartien gewaschen werden.
- Atemschutz
Keine Dämpfe einatmen.
Bei unzureichender Belüftung ist ein angemessenes Atemschutzgerät zu tragen.
Wenn Arbeiter Konzentrationen ausgesetzt sind, welche die Expositionsgrenzwerte überschreiten, müssen sie ein
angemessenes und zugelassenes Atemschutzgerät tragen.
Gas- und Dampffilter (Kombifilter) gemäß Norm EN 14387 :
- A1 (Braun)
EM-300 Metallreiniger