Safety data sheet

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Nickel-Metallhydrid-Batterien
Der Januar 2015
©2015 Energizer
Dampfdruck (mm Hg bei 25 °C)
Nicht zutreffend
Dampfdichte (Luft = 1)
Nicht zutreffend
Dichte (g/cm
3
)
2,5 3,7
Flüchtigkeit (%) nach Volumen (%)
Nicht zutreffend
Verdampfungsrate (Butylazetat = 1)
Nicht zutreffend
Physikalischer Zustand
Fest
Löslichkeit in Wasser (% nach Gewicht)
Nicht zutreffend
pH-Wert
Nicht zutreffend
Erscheinung und Geruch
Fester Körper / kein Geruch
ABSCHNITT 10 - STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Nickel-Metallhydrid-Batterien erfüllen keine der in 40 CFR 261.2 für Reaktivität festgelegten Kriterien.
ABSCHNITT 11 - ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Nickel-Metallhydrid-Batterien sind kein Gefahrenabfall. Unter normalen Gebrauchsbedingungen sind Nickel-Metallhydrid-Batterien nicht toxisch.
ABSCHNITT 12 - ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Eigenschaften wie Ökotoxikologie, Persistenz und Bioakkumulation treffen nicht zu.
ABSCHNITT 13 - HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Gemäß allen geltenden Bestimmungenentsorgen. Zu den geeigneten Entsorgungstechnologien gehören Verbrennung und Deponierung.
Nickel-Metallhydrid-Batterien können auch im Rahmen des Recycling-Programms für aufladbare Batterien der Recycling Corporation (RBRC)
gesammelt werden. Recyclingstellen sind im Internet unter www.RBRC.org zu finden und Informationen über das Aufladen und Entsorgen
von aufladbaren Batterien sind telefonisch unter 1-800-8-battery (nur in den USA) erhältlich.
ABSCHNITT 14 - ANGABEN ZUM TRANSPORT
Allgemein gilt, dass alle Batterien für jegliche Art des Transporta (Boden-, Luft-, Seetransport) sicher und vorschriftsmäßig verpackt werden müssen.
Gemäß den behördlichen Vorschriften zur sicheren Verpackung müssen Batterien so verpackt werden, dass Kurzschlüsse verhindert werden und dass
die Batterien von einer "festen Außenverpackung" umgeben sind, die ein Austreten des Inhalts verhindert. Alle Originalverpackungen der Nickel-
Metallhydrid-Batterien von Energizer erfüllen diese Vorschriften.
Nickel-Metallhydrid-Batterien von Energizer (auch “Trockenzellen-Batterien” genannt) sind gemäß den IATA-Gefahrengutvorschriften, technischen
Anleitungen der ICAO und den US-amerikanischen Vorschriften bezüglich Gefahrenstoffen (49 CFR) kein Gefahrengut. Nickel Metallhydridbatterien sind
als gefährliche Güter unter dem IMDG Code definiert. Für Luft und Erdtransport, diese Batterien unterliegen nicht den Vorschriften für Gefahrengüter,
da sie die Anforderungen der folgenden Bestimmungen erfüllen.
Aufsichtsbehörde
Sonderbestimmungen
ADR
295 - 304, 598
IMDG
UN3496 SP 963
UN
UN 3028, Bestimmungen 295 - 304
US DOT
49 CFR 172.102, Bestimmung 130
IATA
A123