Safety data sheet Article 22326506

Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA
Datenblatt zum sicheren Umgang mit Bleiakkumulatoren
Ausgabe 01 vom 01.08.2012 / Seite 7 von 9
12. Angaben zur Ökologie
Diese Information ist nur relevant, wenn die Batterie zerstört ist und ein direkter Kontakt
mit den Inhaltsstoffen besteht.
- Blei und seine anorganischen Verbindungen
Sind schwer wasserlöslich, im sauren oder alkalischen Milieu kann Blei gelöst wer-
den. Die Eliminierung aus dem Wasser muss durch chemisch/physikalische
Behandlung sichergestellt werden. Bleihaltiges Abwasser darf nicht unbehandelt ab-
gegeben werden.
Wassergefährdender Stoff im Sinne : Wassergefährdungsklasse: 1
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (schwach wassergefährdend)
- Schwefelsäure
Nicht in Kanalisation gelangen lassen. Säure mit Kalk oder Soda neutralisieren.
Ökologischer Schaden durch pH-Veränderung möglich.
Wassergefährdender Stoff im Sinne : Wassergefährdungsklasse: 1
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (schwach wassergefährdend)
13. Hinweise zur Verwertung
Die Johnson Controls Autobatterie GmbH& Co. KGaA nimmt die in Verkaufsstellen, öf-
fentlich-rechtlichen und gewerblichen Betrieben gesammelten Altbatterien zurück. Die
Batterien werden in Bleirecyclinghütten verwertet und als Sekundärblei wieder dem
Produktionsprozess zugeführt.
Hierzu hat die Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA ein eigenes
Rücknahmesystem installiert.
http://www.johnsoncontrols.de/content/de/de/products/power_solutions/recycling/ecoste
ps1.html
Verbrauchte Bleibatterien sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Ver-
wertung eingestuft (EAK 160601*). Sie unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie
157/91/EWG sowie nationalen Vorschriften über die Wiederverwertung von Batterien.
Batterien sind deswegen mit dem Recycling-/Rückgabesymbol und mit einer durchge-
strichenen Mülltonne gekennzeichnet (siehe auch unter 15 Kennzeichnung). Verbrauch-
te Bleibatterien können vom Kunden in Verkaufsstellen und bei öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern (Städte und Landkreise) zurückgegeben werden.
Verbrauchte Bleibatterien sollen nicht mit anderen Batterien vermischt werden, um die
Verwertung nicht zu erschweren.
Keinesfalls darf der Elektrolyt, die verdünnte Schwefelsäure, unsachgemäß entleert
werden, dieser Vorgang ist von Fachbetrieben durchzuführen.