Operation Manual

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Garantiebedingungen
Gültig ab 1.8.2011
Die EUDORA – Garantie wird für alle EUDORA Geräte geleistet, welche das
Originalleistungsschild mit Gerätenummer aufweisen.
Ohne die gesetzliche Gewährleistung einzuschränken, geben wir – abgesehen von den unter
Punkt 2. Angeführten Fällen – 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum (Nachweis ist der Kaufbeleg).
1. Für Mängel haften wir in der Weise, dass diejenigen Teile ausgebessert oder nach unserer
Wahl neu ersetzt werden, die wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung der
Lieferung innerhalb der Garantiezeit unbrauchbar werden. Es steht uns darüber hinaus frei,
mangelhafte Geräte gegen gleichwertige mängelfreie Geräte unserer Marke
auszutauschen, falls die Mängelbehebung wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
2. Bei gewerblicher Nutzung oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehre Haushalte beträgt
die Garantie 12 Monate.
3. Durch Garantieleistungen (auch Austausch) verlängert sich die zugesagte Garantieleistung
nicht.
4. Die Mängel sind unverzüglich unter Anführung der Gerätenummer bei der EUDORA GmbH
bzw. bei einer von EUDORA autorisierten Kundendienststelle anzuzeigen. Die Behebung
einer Garantieleistung erfolgt bei sperrigen Geräten vor Ort durch den EUDORA
Werkskundendienst bzw. einer von EUDORA autorisierten Kundendienststelle. Kleingeräte
sind zur Fehlerbehebung an die EUDORA GmbH bzw. an eine von EUDORA autorisierte
Kundendienststelle zu senden.
5. Für Schäden infolge mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Benützung, Missachtung der
Bedienungsanleitung, Fremdreparaturen, Benutzung von nicht-originalen Ersatz- und
Zubehörteilen oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände,
wird keine Garantie übernommen. Ebenfalls wird keine Garantie übernommen bei
abnormalen, besonders erschwerten oder elektrotechnisch nicht einwandfreien
Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes.
6. Garantiereparaturen dürfen nur vom EUDORA Werkskundendienst bzw. von durch
EUDORA autorisierten Kundendienststellen durchgeführt werden.
7. Für Ersatzteile beträgt die Garantiezeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung 6 Monate.
8. Die Mängelhaftung umfasst in allen Fällen nur die Beseitigung des von uns zu vertretenden
Mangels und schließt darüber hinausgehende Anspräche des Besitzers, soweit eine
Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, aus.
9. Die Garantieleistung werde nur in jenem Land, in dem das Gerät gekauft wurde, erbracht.
Eudora GmbH
Wienerbergstrasse 11/12 A
A-1100 Wien
Tel: +43 (0) 1 99460 6203
Fax: +43 (0) 99460 5000
E- Mail: vertrieb@eudora.at
EUDORA KUNDENDIENST
Zum Regionaltarif aus ganz Österreich
Änderugen vorbehalten
Tel.: 0810 000 235
08/2011
Fax: 0810 000 241
Art. Nr. 026779