User manual

00032081.DOC, Version 3.1
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Anschluss eines Controllers
Das Techno Strobe lässt sich an jeden handelsüblichen 0/10 V Controller anschließen.
V
erbinden Sie die REMOTE CONTROL IN-Eingangsbuchse des Strobes über eine Mikrofonleitung und zwei
6,3 mm Mono-Klinkenstecker mit der 0/10 V-Ausgangsbuchse des Controllers.
Sollen mehrere Techno Strobes synchronisiert werden, verbinden Sie die REMOTE CONTROL OUT-
Ausgangsbuchse des ersten Strobes mit der REMOTE CONTROL IN-Eingangsbuchse des zweiten Strobes.
Bitte beachten Sie, dass nur Stroboskope mit gleicher Blitzleistung synchronisiert werden dürfen.
Verbinden Sie die nächsten Strobes wie oben beschrieben und achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr
Strobes an den Controller anschließen als in der Bedienungsanleitung des Controllers angegeben.
Anschluss ans Netz
Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung Pin International
Braun Außenleiter L
Blau Neutralleiter N
Gelb/Grün Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA
Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
BEDIENUNG
Sobald Sie das Stroboskop ans Netz angeschlossen haben, nimmt das Gerät den Betrieb auf. Das Techno
Strobe besitzt an der Rückseite einen Drehregler zur Einstellung der Blitzfrequenz (1-12 Blitze pro Sekunde).
Stellen Sie hier die gewünschte Blitzrate ein.
Wenn Sie das Techno Strobe an einen Controller angeschlossen haben, stellen Sie die Blitzfrequenz über
den Controller ein.
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.