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Zulässige Lasten
1)
einer Befestigungsstelle
6)
bei Mehrfachbefestigung
4)
in gerissenem Normalbeton (Betonzugzone) der Festigkeit C20/25 (∼ B25)
- C50/60
3)
(∼ B55)
minimale Abstände bei
gleichzeitiger Reduzierung
der Last
Typ Werkstoff eff ektive
Verankerung-
stiefe
minimale
Bauteildicke
max.
Montage-
drehmoment
zulässige
Last
erforderlicher
Randabstand für
max. Last
erforderlicher
Achsabstand für
max. Last
min.
Achsabstand
min.
Randabstand
h
ef
h
min
T
inst
N
zul
2) 4)
css
min
5)
c
min
5)
[mm] [mm] [Nm] [kN] [mm] [mm] [mm] [mm]
FNA II 6 x 25 gvz 25
80
- 1,4
100 für s ≥ 200 100 für c ≥ 200 40 40
gvz
FNA II 6 x 30 A 4 30 - 2,4
C
FNA 6 x 25 M6 gvz 25 4 1,4
gvz
FNA 6 x 30 M6 A 4 30 4 2,4
C
FNA II 6 x 30 M8 gvz 30 4 2,4
FNA II 6 x 25 OE gvz 25 - 0,7
Nagelanker FNA II galv. verzinkt / nicht rostender Stahl A4 / hochkorrosionsbeständiger Stahl C
Für die Bemessung ist der gesamte Zulassungsbescheid ETA - 06/0175 zu beachten.
1)
Es sind die in der Zulassung geregelten Teilsicherheitsbeiwerte der Widerstände sowie ein
Teilsicherheitsbeiwert der Einwirkung
F
=1,4 berücksichtigt.
2)
Gültig für Zuglast, Querlast und Schrägzug unter jedem Winkel. Bei Querlasten mit Hebelarm
(Biegung) sowie bei reduzierten Rand- und Achsabständen (Dübelgruppen) siehe Zulassung.
3)
Bei Betonfestigkeit C 12/15 siehe Zulassung.
4)
Eine Mehrfachbefestigung nach ETAG 001 Teil 6 ist definiert durch mindestens 3 Befestigungs-
stellen mit jeweils mindestens einem Dübel und einer zulässigen Last pro Befestigungsstelle von
1,4kN oder durch mindestens 4 Befestigungsstellen mit jeweils mindestens einem Dübel und
einer zulässigen Last pro Befestigungsstelle von 2,1kN.
5)
Kleinster möglicher Achs- bzw. Randabstand bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigen Last.
6)
Eine Befestigungsstelle (Befestigungspunkt) ist definiert als Einzelanker oder Dübelgruppen von 2
oder 4 Ankern.
LASTEN
Schwerlast-Befestigungen / Stahlanker
Nagelanker FNA II