Manual

Table Of Contents
DEFINITIONEN
„Beta-Software” bezeichnet jede Software, die als Nicht-Produktionsversion ausgewiesen
wurde, einschließlich der Software, die als „Beta”, „Vorabversion” oder „Kandidat”
gekennzeichnet ist.
Die „Beta-Laufzeit” beginnt an dem Tag, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und
endet mit Ablauf des Beta-Software-Aktivierungscodes oder nach neunzig Kalendertagen, je
nachdem, welcher Tag auch immer später eintritt.
„Ausrüstung” bezeichnet Fluke-Ausrüstung, in der die Software codiert oder integriert bzw.
installiert ist.
„Software” bezeichnet die Fluke TruTest™ Software, die von Fluke im Rahmen dieser
Lizenzvereinbarung bereitgestellt wird.
„Probezeit” bezeichnet die Zeitspanne (falls vorhanden), in der Sie die Software (z. B. eine
Demoversion) kostenlos verwenden dürfen, und kann auch als „Demozeit“ bezeichnet werden.
LIZENZ
Jeder Lite TruTest™ oder Advanced TruTest™ Benutzerlizenz ist ein zufälliger Seriencode
zugeordnet, der von Fluke generiert und Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs bereitgestellt wird.
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Fluke Ihnen eine nicht
exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Software wir folgt:
Sie dürfen:
1. Die Beta-Versionen, Demoversionen, TruTest™ Lite oder TruTest™ Advanced Versionen
der von Fluke erworbenen Software gleichzeitig auf maximal einem Gerät, PC oder einer
Workstation installieren und verwenden;
2. Die Software zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken kopieren, unter der Bedingung,
dass gleichzeitig maximal eine (1) solche Kopie existieren sein darf und jede Kopie eine
Reproduktion jedes Patent- oder Urheberrechtsvermerks oder der Legende der
einschränkenden Rechte enthält, die in der Software – so wie sie von Fluke erhalten wurde
– enthalten sind;
3. Die Ausrüstung vollständig an Dritte übertragen, jedoch nur, wenn dies als ein wichtiger
Bestandteil dieser Vereinbarung ist und diese Drittempfänger sich damit einverstanden
erklären, sich an ihre Bedingungen zu binden; sowie
4. Fluke-Produkte, die die Software enthalten, in ein System integrieren und dieses System an
Dritte verkaufen oder vertreiben, sofern diese Dritte an die Bestimmungen dieser
Vereinbarung gebunden sind und Sie (i) die Software nicht von irgendeiner Ausrüstung
trennen, in der sie integriert ist, (ii) keine Kopien der Software behalten und (iii) die Software
nicht verändern.