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Table Of Contents
Sonstige Angaben
Kontaminiertes Löschwasser und Brandrückstände müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Maßnahmen bei einem Unfall
Entsprechende Lüftung sichern. Ungeschützten Personen Zugang verweigern. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen. Staub nicht einatmen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzmittel verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Produkt darf nicht Wasser / Kanalisation / Kläranlagen oder durchlässigen Boden erreichen. Bei Verschmutzung des
Wassers oder Bodens die örtlichen Behörden benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.3.1. Rückhaltung
-
6.3.2. Reinigung
Das Präparat mechanisch in entsprechenden Behältern/Verpackungen ansammeln und den Abfall einem zuständigen
Abfallentsorgungsunternehmen überlassen. Beseitigen gemäß der geltenden Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
6.3.3. Sonstige Angaben
-
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe auch Abschnitte 8 und 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1. Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zum Verhindern von Bränden
Gute Lüftung sicherstellen.
Maßnahmen zum Verhindern von Aerosol- und Staubbildung
Staubentstehung verhindern. Für gute Lüftung und Absaugung sorgen.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
7.1.2. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
Für persönliche Hygiene sorgen (vor der Pause und bei Arbeitsende Hände waschen). Bei der Arbeit nicht essen, trinken und
rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung verhindern. Staub nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe
Abschnitt 8). Verunreinigte Kleidungsstücke entfernen und vor erneuter Verwendung waschen.
SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006
Handelsname: CITRIC ACID
Erstellt am: 11.9.2020 · Überarbeitet am: 1.10.2020 · Version: 1
Druckdatum: 1.10.2020 Seite 4 von 12