Certifications 2

Table Of Contents
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1. Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen
In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften lagern. In dicht geschlossenen Behältern aufbewahren. In einem gut
belüfteten, trockenen und kühlen Raum aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.2.2. Verpackungsmaterialien
Originalverpackung.
7.2.3. Anforderungen an den Lagerraum und die Behälter
Offene Behälter nach der Verwendung gut verschließen und aufrecht stellen, um Ausfließen zu verhindern. Der Boden des
Lagerraums muss undurchlässig sein und muss die verschüttete Flüßigkeit eindämmen.
7.2.4. Anweisungen zur Ausstattung des Lagers
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Lagerungsklasse (TRGS 510): 13
7.2.5. Weitere Informationen zu Lagerbedingungen
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
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Für den industriellen Sektor spezifische Lösungen
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ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Stoffidentität Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegr.
Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. ml/m
(ppm)
mg/m Überschrei-
tungsfaktor
Bemerkungen Biologische Grenzwerte
(BGW)
Citronensäure-
Monohydrat
201-069-
1
5949-29-
1
2 2 DFG, Y
8.1.2. Angaben zu Überwachungsverfahren
DIN EN 482 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung
chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012+A1:2015. DIN EN 689:2016 Exposition am Arbeitsplatz - Messung der
Exposition durch Einatmung chemischer Arbeitsstoffe - Strategie zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.1.3. DNEL/DMEL-Werte
N.b.
8.1.4. PNEC-Werte
N.b.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Stoff-/Gemisch-bezogene Maßnahmen zum Verhindern von Exposition bei identifizierten Verwendungen
In Übereinstimmung mit guter industrieller Hygiene- und Sicherheitspraxis handhaben. Für persönliche Hygiene sorgen: vor den
Pausen und nach Beendigung der Arbeit Hände waschen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Kontakt mit
Haut, Augen und Kleidung verhindern. Staub nicht einatmen.
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SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung 1907/2006
Handelsname: CITRIC ACID
Erstellt am: 11.9.2020 · Überarbeitet am: 1.10.2020 · Version: 1
Druckdatum: 1.10.2020 Seite 5 von 12