Operation Manual
77
Besondere Funktionen — Fotografie
Ändern der Bildqualität
([ QUALITÄT])
Verwenden Sie dieses Menü zum Festlegen der
Bildgröße (Anzahl der aufgenommenen Pixel).
Wählen Sie die Bildqualität für die aufzunehmende Szene
aus.
Z Bildqualität im Aufnahmemodus
Aufgenommener Bildausschnitt und
Bildqualitätseinstellung
Das Standard-Format hat ein Seitenverhältnis von 4:3.
Aufnahmen mit % bieten ein Seitenverhältnis von 3:2
(wie 35 mm-Filme, optimal für z. B. Fotos im
Postkartenformat).
HINWEIS
• Je höher die Anzahl der aufgenommenen Pixel, desto
besser ist die Qualität der Bilder. Wenn Sie eine
kleinere Pixelanzahl einstellen, können Sie mehr Bilder
auf einer Speicherkarte speichern.
• Die Bildqualitätseinstellung bleibt auch dann erhalten,
wenn die Kamera ausgeschaltet oder die
Moduseinstellung geändert wird.
• Durch Ändern der Bildqualität ändert sich auch die
Anzahl verfügbarer Bilder (➝S.154). Die Zahlen rechts
neben der Einstellung geben die Anzahl der noch
möglichen Bilder an.
• Die Bildqualitätseinstellung ist auf ` festgelegt, wenn
der Aufnahmemodus auf (➝S. 54) eingestellt ist.
• [ ISO] ist auf 1600 begrenzt, wenn [ QUALITÄT]
auf oder % eingestellt ist. [ ISO] verändert sich
automatisch und wird auf dem LCD-Monitor gelb
angezeigt. Wird bei [ QUALITÄT] eine andere
Einstellung als oder % vorgenommen, wird die
Einschränkung aufgehoben.
Bildqualität Verwendungsbeispiele
F (3648 × 2736)
N (3648 × 2736)
Drucken im Format bis zu 10R (25,4
× 30,5 cm)/A3
% (4224 × 2816)
[ (2592 × 1944) Drucken im Format bis zu 10R
(25,4 × 30,5 cm) / A4
3 (2048 × 1536) Drucken im Format bis zu 6R
(15,2 × 20,3 cm) / A5-Format
2 (1600 × 1200) Drucken im Format bis zu 4R
(10,2 × 15,2 cm) / A6-Format
` (640 × 480) Zur Verwendung in E-Mails oder auf
Websites
31.12.2050
31.12.2050
10
10
:
00
00
AM
AM
31.12.2050
31.12.2050
10
10
:
00
00
AM
AM
31.12.2050
31.12.2050
10
10
:
00
00
AM
AM
31.12.2050
31.12.2050
10
10
:
00
00
AM
AM
AUTO
AUTO
Aufgenommener
Bildausschnitt ohne %
Aufgenommener
Bildausschnitt mit %
Einstellen des Menüs (➝S.73)