Operation Manual

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[AUFNAHME-MENÜ]
AWählen Sie [ INDIVIDUELL 1] oder
[ INDIVIDUELL 2] (S.85).
BHalten Sie ein Blatt weißes Papier so unter die
Lichtquelle, dass das Papier den ganzen Rahmen im
Monitor ausfüllt. Drücken Sie dann den Auslöser, um
den Weißabgleich zu setzen.
HINWEIS
Um den Weißabgleich auf den vorigen Wert
zurückzusetzen, drücken Sie MENU/OK, ohne den
Auslöser zu betätigen.
CWenn die korrekte Belichtung ermittelt wurde,
erscheint die Meldung [AUSGEFÜHRT!]. Bestätigen
Sie die Einstellung mit MENU/OK.
Beispiel
Sie können den Weißabgleich für ein Bild absichtlich
verändern, indem Sie statt weißen Papiers farbiges Papier
verwenden.
HINWEIS
Im Modus AUTO wird bei Objekten wie Nahaufnahmen von
Gesichtern und Bildern mit speziellen Lichtquellen u. U.
kein korrekter Weißabgleich erzielt. In diesen Fällen sollten
Sie den Weißabgleich auf die Lichtquelle abstimmen.
Wenn der Blitz ausgelöst wird, wird die
Weißabgleicheinstellung (außer beim individuellen
Weißabgleich) für den Blitz verwendet. Um einen
bestimmten Effekt zu erzielen, sollte der Blitzmodus daher
auf Unterdrückter Blitz (
S.77) eingestellt werden.
Der individuelle Weißabgleich wird bis zur Rückstellung
beibehalten. Diese Einstellung bleibt auch dann erhalten,
wenn die Batterie entfernt wird.
Die Farbtöne können je nach Aufnahmebedingungen
variieren (Lichtquelle).
Überprüfen Sie nach der Aufnahme die Farbe des Bildes
(Weißabgleich).
Erläuterung des Begriffs „Weißabgleich“ (
S.171).
Verwenden Sie dieselbe ISO-Einstellung, wenn vor der
Aufnahme Individueller Weißabgleich eingestellt wurde.
Individueller Weißabgleich
INDIVIDUELLER WB
INDIVIDUELLER WB
KEINE
KEINE Ä
NDERUNG
NDERUNG
ABBRUCH
ABBRUCH
WB NEU
WB NEU
AUSGEF
AUSGEFÜ
HRT !
HRT !
STELL.
STELL.
ABBRUCH
ABBRUCH
Stellen Sie die
Belichtungskorrektur ein
und benutzen Sie dabei
einen Minuswert (–), wenn
[ÜBERBELICHTET]
erscheint, bzw. einen
Pluswert (+), wenn
[UNTERBELICHTET]
erscheint (S.66).
Ü
Ü
BERBELICHTET
BERBELICHTET
ISO
ISO
100
100
F
F
[ÜBERBELICHTET] oder
[UNTERBELICHTET]
Einstellen des Menüs (S.85)