Information

GARDENA Garantiebestimmungen
GARDENA leistet für alle GARDENA Produkte für die Dauer von 24 Monaten eine beim Kauf
dem jeweiligen Stand der Technik unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks
(insbesondere die ausschließlich private Nutzung) entsprechende Garantie.
Hiervon abweichende Garantiefristen sind auf den jeweiligen Verkaufsverpackungen, auf den
Produktdetailseiten auf der GARDENA Website oder in den Betriebsanleitungen beschrieben.
Für berechnete Ersatzteile sowie für im Rahmen von Reparaturen eingebaute, berechnete
Ersatzteile beträgt die Garantiedauer 12 Monate. Bei Reparaturen bezieht sich die Garantie
nur auf die berechneten ausgetauschten Teile. Für berechnete Ersatzlieferungen kompletter
Geräte beträgt die Garantiedauer 24 Monate.
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiedauer und setzen auch keine
neue Garantiedauer in Gang. Die Garantiedauer für im Rahmen von Reparaturen eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiedauer für das ganze Gerät.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist GARDENA berechtigt, nach seiner Wahl
nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Erst nach zweimaligem vergeblichem
Nachbesserungsversuch ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des
Reparaturauftrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Reparaturpreises (Minderung)
geltend zu machen.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind
ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Voraussetzung für die Garantie ist die Vorlage des maschinell erstellten Original-Kaufbelegs,
aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, sowie die Vorlage des defekten
Gerätes beim GARDENA Central Service.
Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Angaben in der
Betriebsanleitung voraus.
Für betriebsbedingten Verschleiß, insbesondere an Messern, Messerbefestigungsteilen,
Turbinen, Leuchtmittel, Keil- und Zahnriemen, Laufräder, Luftfilter, Zündkerzen wird keine
Garantie gewährt. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung, insbesondere bei Nichtbeachtung
der Gebrauchs- und Pflegehinweise, wird keine Garantie gewährt. Für erforderliche
Wartungsarbeiten während der Reparatur wird keine Garantie gewährt.
Bei vom Kunden eigenmächtig vorgenommenen Reparaturen oder bei Reparaturen durch
einen nicht von GARDENA autorisierten Dritten oder bei Änderungen an der Konstruktion
sowie bei Verwendung von Nicht-Original-GARDENA-Ersatzteilen erlischt die Garantie
ebenfalls.
Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs ist GARDENA nach seiner Wahl berechtigt,
das defekte Gerät unentgeltlich zu reparieren oder zu tauschen. Darüber hinausgehende
Ansprüche bestehen nicht.
Ihr GARDENA Central Service

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