Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
tevigo GmbH
Gardigo Marder-Verdufter
Überarbeitet am: 27.10.2020 Materialnummer: 294 Seite 2 von 7
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
2-5 %106-24-1 Geraniol
203-377-1
Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, Skin Sens. 1; H315 H318 H317
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ärztliche Behandlung notwendig.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen
und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Löschpulver, Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockener Sand
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Druckdatum: 13.01.2021D - DERevisions-Nr.: 1,2