Safety Data Sheet Article 23846715

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 1 von 5
Ausstellungsdatum: 12.01.2016 - Ersatz für das Datenblatt von: -
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
Handelsname : Gardol Zitrusdünger 10-4-6 + Spuren +0,2 % MgO
Artikel - Nr. :
408090
Rezeptur - Nr. :
B50266
Registriernummer :
n.v.
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung: Düngemittel
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.3.1
Anschrift des Herstellers / Lieferanten :
Schmees Chemie- und Kosmetikfabrik GmbH & Co., Am Bahnhof 74, D- 27239 Twistringen
Telefon : +49 - 4243-411-0, Telefax : +49 - 4243-3254, E-Mail : kosmetikfabrik@schmees.de
1.4
Notrufnummer
Notfall - Telefon des Herstellers / Lieferanten Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Telefon: +49 - 4243-411-0 (8:00 16:30) Telefon: +49 761 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung und Kennzeichnung gemäss Richtlinie 1272/2008/EC:
Das Produkt ist nicht eingestuft und Kennzeichnet gemäß der GHS Verordnung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäss Richtlinie 67/548/EEC / 1999/45/EC:
Das Produkt ist nicht eingestuft.
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist nicht eingestuft und gekennzeichnet gemäß GHS Verordnung
2.3
Sonstige Gefahren
Kann bei empfindlichen Personen Augen- oder Hautreizungen verursachen.
Kann beim Verschlucken schädlich sein.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Inhaltstoffe
Wässrige NPK-Dünger-Lösung auf Basis von Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumverbindungen
sowie Spurenelementverbindungen
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung :
Zubereitung, Düngemittel
Inhaltstoffe :
CAS- Nr., Index - Nr., EG - Nr., Bezeichnung m% - Bereich Symbol R / H - Sätze
7664-38-2 015-011-00-6 231-633-2 Phosphorsäure 1 - 10% C
GHS05
R 34
H314
7447-40-7 n.v. 231-211-8 Kaliumchlorid 1 - 5% Xn
GHS07
R 22-36/38
H302 H315 H319
Für den ganzen Wortlaut der R-/H-Sätze in diesem Abschnitt, siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen :
Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.1.2
Nach Hautkontakt :
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.1.3
Nach Augenkontakt :
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken :
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.

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