Safety data sheet Article 24847234

Lithium-Ionen Akkus
EU-Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH)
Erstellt am 22.11.2010 Überarbeitet am: 05.06.2015
Version 4.0 Ersetzt: Version 3.0
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13. Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Batterien müssen getrennt vom übrigen
Abfall gesammelt werden. Bei der Sammelung / Lagerung Kurzschlüsse vermeiden. Bei
Beschädigungen einzeln in Kunststoffbeutel packen.
Einem zugelassenen Rücknahmesystem zuführen. Zugelassene Sammelbehälter
verwenden. AVV: 16 06 05 (andere Batterien und Akkumulatoren).
14. Angaben zum Transport
14.1 Landtransport
(ADR/RID/GGVSE):
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung SV 188 des
ADR/RID und ist beim Landtransport unter Einhaltung der beschriebenen
Mengengrenzen von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften befreit.
14.2 Seeschiffstransport:
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung SV 188 des
IMDG-Code und ist von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften im
Seeschiffverkehr unter Einhaltung der beschriebenen Mengengrenzen befreit.
14.3 Lufttransport:
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung A 45 der IATA-
DGR und ist von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften für den
Luftverkehr unter Einhaltung der beschriebenen Mengengrenzen befreit.
Gemäß Sondervorschrift 188 unterliegen Lithium-Ionen-Batterien nicht den
Vorschriften des ADR. Sorgsam behandeln. Entzündungsgefahr bei
Beschädigung des Versandstücks. Bei Beschädigung des Versandstücks:
Kontrolle und erforderlichenfalls erneutes Verpacken.
15. Vorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch:
2002/96/EG - Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte "waste electrical and electronic equipment (WEEE)"
2002/95/EG - Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten "Restriction of Hazardous
Substances (ROHS)"
2006/66/EG - Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006
über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der
Richtlinie 91/157/EWG
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): ---
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57 Keine.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Nicht anwendbar.
16. Sonstige Angaben
Die Angaben sind nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe
Gebrauchs-/Produktinformation), sondern auf das Freiwerden von Bestandteilen bei Unfällen und
Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes und
stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Diese Angaben stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Lieferspezifikation
entnehmen Sie den jeweiligen Betriebsanleitungen.
Änderungen dieses Sicherheitsdatenblattes gegenüber der Vorgängerversion sind an der linken Seite mit einem
senkrechten Strich (I) gekennzeichnet.