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§ 8 Haftung / Garantie
Die Garantiezeit für alle Produkte beträgt, soweit nicht anders vermerkt, 24 Monate ab
Lieferung der Ware auf Produktions- und Materialmängel. Bei Verbrauchsmaterialien wie z.
B. Batterien oder Akkus ist die allgemeine gesetzliche Garantieleistung von 6 Monaten gültig.
§9 Mängelhaftung und Gewährleistung
9.1 DTI steht für die industrieübliche Herstellung und Beschaffenheit sowie für Verpackung
ein.
9.2 Lieferungen von DTI sind nach dem Empfang umgehend auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu
überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel sind innerhalb von zwei
Wochen (eingehend bei DTI) schriftlich unter Angabe der Lieferschein- und /oder
Rechnungsnummer zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen. Verspätete Rügen finden keine Berücksichtigung.
9.3 DTI haftet nur für Mängel, die bereits bei Lieferung bestanden und die nachweislich auf
Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Soweit sich nachstehend nichts
anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
9.4 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.5 Ein von DTI zu vertretender Mangel wird nach seiner Wahl durch Reparatur oder
Ersatzlieferung behoben, wobei DTI die Rücksendungskosten tgt. Schlägt die
Mängelbeseitigung fehl, steht dem Käufer das Recht auf Minderung (Herabsetzung des
Kaufpreises) oder Wandlung (Rücktritt vom Kauf) zu. Die Mängelbeseitigung gilt als
fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung für den
Käufer unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die DTI zu vertreten hat, über eine
unangemessene Frist verzögert. Ausnahme gilt hier für Verbraucher im Rahmen des
FernAbsG.
9.6 Für Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Batterien oder Akkus, ist die allgemeine gesetzliche
Garantieleistung von 6 Monaten gültig.
9.7 Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. DTI haftet nicht für Schäden, die
nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind und insbesondere nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft und bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit seitens DTI.

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