Manual

13 Gefechtsschießen mit Handwaffen
1319. Der Leitende bespricht das Gefechtsschießen möglichst un-
mittelbar nach jedem Durchgang. Dazu treten die Schützen mit Blick-
richtung ins Übungsgelände an.
Die Besprechung soll folgende Punkte behandeln:
Übungszweck, Lage und Auftrag,
Ablauf des Schießens; dabei ist auf die Tätigkeit der einzelnen Soldaten
sowie auf Entschlüsse und Befehle einzugehen, besonders gute oder
schlechte Leistungen sind anzusprechen,
Bewertung des gefechtsmäßigen Verhaltens,
Bewertung der Schießergebnisse,
Beurteilung des Schießens im Hinblick auf den Auftrag (erfüllt oder
nicht erfüllt).
Darüber hinaus ist bei Gefechtsschießen mit mehreren Durchgängen
eine zusammenfassende Besprechung des Schießens mit eingehender
Auswertung vor allen Soldaten vorzunehmen. Diese erfolgt grundsätz-
lich nach Beendigung des Schießens noch im Übungsgelände. Eine
Besprechung später in der Unterkunft soll nur dann erfolgen, wenn Zeit,
Wetter, Ermüdung der Truppe und Zeitbedarf für die Auswertung dies
zwingend erfordern.
Es ist zweckmäßig, das Gefechtsschießen zusätzlich in der Unteroffizier-
weiterbildung auszuwerten.
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