Manual

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2 Schießlehre
ZDv 3/12
III. Zieleinrichtungen und Zielen
a) Zieleinrichtungen
212. Die Anziehungskraft der Erde und der Luftwiderstand lenken das
Geschoss von seiner durch die Abgangsrichtung vorgegebenen Rich-
tung ab und geben der Geschossflugbahn die Form einer Kurve. Die
Zieleinrichtungen haben den Zweck, den Unterschied zwischen
Abgangsrichtung und Geschossflugbahn auszugleichen (Bild 205).
Bild 205
Wirkung einer Zieleinrichtung
213. Zieleinrichtungen sind:
(1) Visiereinrichtungen bestehend aus Kimme und Korn (Bild 206),
(2) Zielfernrohre,
(3) Bildverstärker-Zielfernrohre.
212-213