Manual

6. Die Waffengruppen für alle Teilstreitkräfte/militärische Organisations-
bereiche, außer den Soldaten des Sanitätsdienstes, der Feldjägertruppe,
des Militärmusikdienstes und Kommando Spezialkräfte sind:
Gewehr
Waffengruppe 1 Maschinenpistole
Pistole
Maschinengewehr
Waffengruppe 2 leichte Panzerfaust
Pzf 3
7. Abweichungen:
a. Soldaten des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, des
Sanitätsdienstes des Heeres, des Sanitätsdienstes der Marine und
der SKB, der Feldjägertruppe, des Militärmusikdienstes und des
Kommandos Spezialkräfte schießen die Wertungsübungen mit 2 Waffen
aus der Waffengruppe 1.
Die Soldaten des Sanitätsdienstes der Luftwaffe schießen die Wer-
tungsübungen bei fehlender Ausbildung (Gewehr/Maschinenpistole) nur
mit der Pistole.
b. Soldaten von Dienststellen im Ausland und in integrierten Stäben
schießen die Wertungsübungen, wenn die STAN der Dienststelle keine
Waffen der Waffengruppe 2 ausweisen, mit 2 Waffen aus der Waffen-
gruppe 1.
Enthält die STAN nur einen Waffentyp, gilt sinngemäß die Bestimmung
wie für die Soldaten des Sanitätsdienstes der Luftwaffe.
Ist ein Schießen mit Waffen der Bundeswehr nicht möglich, können die
Wertungsübungen für Pistole und Gewehr auch mit ausländischen Waffen
geschossen werden.
8. Jeder Schütze erhält die Schützenschnur in der Stufe, für die er die
Bedingung erfüllt hat, er kann sofort die 2. oder 3. Stufe erwerben.
Die Wertungsübungen für eine Stufe kann der Soldat innerhalb von 12
Monaten schießen. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem die erste
Wertungsübung erfüllt ist.
Wertungsübungen, deren Bedingung der Soldat nicht erfüllt hat, darf er
wiederholen, an einem Schießtag jedoch nur zwei Mal.
9. Hat der Soldat die Bedingungen der 1. oder 2. Stufe erfüllt, kann er
ohne Wartezeit jede höhere erwerben; der Zeitraum von 12 Monaten
beginnt erneut.
Anlage 7/2
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