Manual

4 Schießordnung für das Schießen mit Handwaffen
ZDv 3/12
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Nach dem Schießen sind die Anzahl der verschossenen und zurück-
zuliefernden Patronen sowie die Nummer und Seitenzahl der Schieß-
kladde in der Zuweisung Munition zu vermerken. Der Leitende bestätigt
durch seine Unterschrift die Richtigkeit dieser Eintragungen.
427. Schießkladden sind Urkunden. Sie sind nach der letzten Ein-
tragung 3 volle Kalenderjahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Zeit
sind sie zu vernichten
1
). Ein entsprechender Vermerk ist im Kontrollheft
aufzunehmen. Anlage und Führung des Kontrollheftes sind der VWH
23-26 VS-NfD, Band 1, Anlage 8 und 9 zu entnehmen. Die Seitenzahl ist
vor der ersten Eintragung vom Einheitsführer zu beglaubigen; es dürfen
keine Seiten herausgenommen werden.
Berichtigungen sind so vorzunehmen, dass die alte Eintragung lesbar
bleibt. Streichungen und Änderungen sind während des Schießens vom
Schreiber mit Namenszeichen zu bestätigen und nach Beendigung des
Schießens vor dem Abschlussstempel in folgender Form einzutragen
(Beispiel):
„Seite 15, lfd. Nr. 13 = 1. Streichung“,
„Seite 16, lfd. Nr. 47 = 2. Streichung“ usw.
Mit seiner Unterschrift unter dem Abschlussstempel bescheinigt der
Leitende Vollständigkeit und Richtigkeit aller Eintragungen.
Der Einheitsführer prüft nach dem Schießen die Schießkladde; die
Prüfung ist mit Datum, Unterschrift und Dienstgrad in der Kladde zu
bescheinigen.
Die Prüfung entfällt, wenn der Einheitsführer selbst Leitender ist.
Sind sämtliche Seiten einer Schießkladde beschrieben, so ist diese ab-
zuschließen. Das Datum des Abschlusses wird auf Seite 1 eingetragen.
428. In das Schießbuch, das jeder Soldat erhält, ist seine Teilnahme
an Schulschießübungen sowie an Gefechtsschießen und besonderen
Schießübungen einzutragen. Die festgelegten Schießübungen, die am
Schießsimulator AGSHP geschossen/erfüllt werden können, sind im
Schießbuch auf den Seiten 18 und 19 nachzuweisen.
1
) Heer: VWH 23-26 VS-NfD, „Die Versorgung mit MVG im Frieden (Munition und Betriebs-
stoffe)“, Band 1, Anlage 8 und 9, Luftwaffe: BesAnwLwUKdo 009/77 „Handbuch Material-
bewirtschaftung“
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