User manual

Die folgenden Anweisungen sind bei dem Gebrauch des Feuerlöschers einzuhalten! Dieser ist
grundsätzlich nur bestimmungsgemäß, d. h., gemäß aufgedrucktem Beschriftungsbild mit
Piktogrammen zu verwenden (Einbau, In- und Außerbetriebssetzung)
5. Brandklassen
Brandherd der Klasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die
normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Brandherd der Klasse B: Verwendung bei Flüssigkeiten oder verflüssigbaren Kunststoffen,
Wachsen (Kohlenwasserstoffe usw.)
Brandherd der Klasse C: Brände von Gasen
Brandherd der Klasse D: Brände von Metallen
Brandherd der Klasse F: Brände von Fett oder Ölen (organischer Natur)
Die Ziffer vor dem Buchstaben A oder B stellt die Löschleistung (das Rating) an einem
genannten Brandobjekt dar und gibt die Klassifizierung der Brandherde an und präzisiert die
Wirksamkeit des Feuerlöschers bei letzteren. Je höher die Ziffern, desto größer die
Wirksamkeit.
Einen Löschmittelstrahl nicht unmittelbar auf Personen richten (Kaltverbrennungs- und
Erstickungsgefahr *1). Ein Meter Mindestabstand zum Ablöschen brennender Personen
keinesfalls unterschreiten. Hilflose Personen und Kleinkinder von diesen Feuerlöschern
fernhalten.
6. Einbau des Feuerlöschers:
Zusammen mit dem Feuerlöscher wird ein Halter geliefert. Befestigen Sie diesen Halter an
einer sichtbaren und gut zugänglichen Stelle und hängen Sie dann das Feuerlöschgerät
darauf. Die senkrechte Position ist am geeignetsten. Der Anbringungsort des
Feuerlöschgerätes muss dem Verwendungszweck und den Anwendungstemperaturen
entsprechen. Halten Sie für den Anbringungsort die geltenden Rechtsvorschriften und
sonstigen Regelungen ein. Im Halter muss sich stets ein unbenutztes, plombiertes
Feuerlöschgerät befinden. Das Feuerlöschgerät darf weder direkter noch indirekter
Wärmestrahlung ausgesetzt werden.
7. Regelmäßige Überprüfung und Aussonderung:
Die Anweisungen über die Instandhaltungsfrequenz, die auf dem Gerät angegeben ist,
muss eingehalten werden. Die Instandhaltung der Feuerlöscher ist gemäß den
geltenden gesetzlichen Vorschriften und unseren Instandhaltungsvorschriften und ggf.
weiteren technischen Informationen durch eine befähigte Person vorzunehmen. Bei
fehlender 2-jähriger Kontrolle berägt das Verfallsdatum des Gerätes 2 Jahre auf
Grundlage seines Herstellungsdatums (außer bei besonderen Rechtsvorschriften). Die
Anweisungen sind selbst in Bezug auf die teilweise Benutzung des Gerätes
einzuhalten. Die vollständige Neubefüllung muss durch eine befähigte Person mit
Original- oder baugleichen Teilen erfolgen. Die Vernichtung und die
Außerdienstsetzung eines Gerätes muss von befähigten Personen durchgeführt
werden, der Auseinanderbau, auch nur teilweise, stellt eine Gefahr dar.
8. Wiederkehrende sicherheitstechnsche Prüfung:
Eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung von Feuerlöschern darf nach 10 Jahren
nur von dafür ausgebildeten und qualifizierten Personen durchgeführt werden (Ausnahmen
sind nach Betriebssicherheits-VO, Anhang 5, Punkt 6 u. 7.1 möglich)
X1) Schädigung des inneren Organismus durch Chemikalien