Instructions
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Gilgen, Müller & Weigert (GMW) GmbH & Co. KG, Am Farrnbach 4A, D-90556 Cadolzburg
Bedienungsanleitung zum TG omni 1 / Stand: 17.12.2015
10.6 Prüfung der Aufschriften
Das Vorhandensein der Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B. Angaben zur
Drehrichtung, sind zu kontrollieren, gegebenenfalls in geeigneter Form zu erneuern oder
zu ergänzen.
10.7 Dokumentation der Prüfung
Die bestandene Prüfung ist zu protokollieren. Sollte sich ein Gerät als nicht sicher
erweisen, ist dies am Gerät deutlich zu kennzeichnen und der Betreiber ist darüber
schriftlich in Kenntnis (Prüfprotokoll/Mängelliste) zu setzen. Die Messwerte und ggf.
Änderungen sind zu protokollieren. Die Anbringung eines Prüfsiegel z. B. „Geprüft nach
VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3 am Gerät nach bestandener Sicherheitsprüfung
wird empfohlen.