Information

3/5
8. Expositionsbegrenzung
und persönliche
Schutzausrüstung
9. Physikalische und
chemische Eigenschaften
Blei
Erscheinungsbild:
Form: Feststoff
Farbe: grau
Geruch: geruchlos
Sicherheitsrelevante Daten
Erstarrungspunkt: 327 ˚C
Siedepunkt: 1740 ˚C
Löslichkeit in Wasser (25 ˚C):
gering (0,15 mg/l)
Dichte (20˚C): 11,35 g/cm³
Schwefelsäure (30 – 38,5 %)
Erscheinungsbild:
Form: Flüssigkeit
Farbe: farblos
Geruch: geruchlos
Sicherheitsrelevante Daten
Erstarrungspunkt:
– 35 bis – 60˚C
Siedepunkt: ca. 108 – 114 ˚C
Löslichkeit in Wasser (25 ˚C):
vollständig
Dichte (20 ˚C): 1,2 – 1,3 g/cm³
10. Stabilität und Reaktivität
der Schwefelsäure
(30 – 38,5%)
Ätzende, nicht brennbare
Flüssigkeit
Thermische Zersetzung bei
338 ˚C
Zersetzt organische Stoffe
wie Pappe, Holz, Textilien
Reaktion mit Metallen unter
Bildung von Wasserstoff
heftige Reaktionen mit
Laugen und Alkalien
11. Angabe zur Toxikologie
der Inhaltsstoffe
Schwefelsäure
wirkt stark ätzend auf Haut und
Schleimhäute.
Bei Aufnahme von Nebeln sind
Schädigungen der Atemwege
möglich.
Blei und bleihaltige
Batteriepaste
können bei Aufnahme in den
Körper Blut, Nerven und Nieren
schädigen,
bleihaltige Batteriepaste ist
fortpflanzungsgefährdend.
12. Angabe zur Ökologie der
Inhaltsstoffe
Vorbemerkung:
Relevanz nur bei Freisetzung
durch Zerstörung der Batterie
Schwefelsäure
Wassergefährdende Flüssigkeit
im Sinne des
Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG)
Wassergefährdungsklasse: 1
(schwach wassergefährdend)
Wie in Abschnitt 6 beschrieben
ist die freigesetzte Säure mit
Bindemittel – z. B. Sand –
festzulegen oder
mit Kalk / Soda zu neutralisieren
und unter Beachtung der
amtlichen örtlichen
Bestimmungen zu entsorgen.
Nicht in die Kanalisation, ins
Erdreich oder in Gewässer
gelangen lassen.
Blei und bleihaltige
Batteriepaste
Sind schwer wasserlöslich
Im sauren oder alkalischen
Milieu kann Blei gelöst werden.
Zur Eliminierung aus dem
Wasser ist eine chemische
Flockung erforderlich.
Bleihaltiges Abwasser darf nicht
unbehandelt abgegeben
werden.
8.1 Keine Exposition durch Blei und bleihaltige Batteriepaste
8.2 Möglichkeit der Exposition durch Schwefelsäure und
Säurenebel beim Befüllen und Laden
CAS-Nr. 7664-93-9
R-Sätze
R – 35 verursacht schwere Verätzungen
S-Sätze
S – 1/2 Unter Verschluss und für Kinder
unzugänglich aufbewahren
S – 26 Bei Berührung mit den Augen
gründlich mit Wasser spülen und
Arzt aufsuchen
S – 30 Niemals Wasser hinzugießen
(gilt nur für konzentrierte Säure,
nicht für das Nachfüllen von Batterien
mit Wasser)
S – 45 Bei Unfall und Unwohlsein
sofort Arzt hinzuziehen
Luftgrenzwert 0,1 mg/m³ (E)
am Arbeitsplatz
Gefahrensymbol C, ätzend
Persönliche Schutzausrüstung:
Gummi-, PVC-Handschuhe,
Säureschutzbrille, Säureschutzkleidung,
Sicherheitsschuhe