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13. Hinweise zur Verwertung
Die Verkaufsstellen, die
Batteriehersteller
und -importeure bzw. der
Metallhandel nehmen
verbrauchte Bleibatterien zurück
und führen sie den Blei-
Sekundärhütten zwecks
Verwertung zu.
Verbrauchte Bleibatterien
unterliegen nicht den Nachweis-
pflichten der deutschen
Nachweisverordnung. Sie sind
mit dem
Recycling/Rückgabesymbol und
mit einer durchkreuzten
Mülltonne gekennzeichnet.
(Siehe auch unter 15.
Kennzeichnung)
Verbrauchte Bleibatterien dürfen
nicht mit anderen Batterien
vermischt werden, um die
Verwertung nicht zu erschweren.
Keinesfalls darf der Elektrolyt,
die verdünnte Schwefelsäure
unsachgemäß entleert werden,
dieser Vorgang ist von den
Verwertungsbetrieben
durchzuführen.
14. Transportvorschriften
14.1 Batterien, nass,
gefüllt mit Säure
Land-Transport (Straße
/Schiene) gem. ADR/RID
- Sondervorschrift 598:
kein
deklarierungspflichtiger
Gefahrguttransport (neue
und gebrauchte Batterien
unterliegen nicht den übrigen
Vorschriften des ADR/RID,
wenn die Bedingungen gem.
Sondervorschrift 598
eingehalten werden:
a. Neue Batterien, wenn:
- sie gegen Rutschen,
Umfallen und
Beschädigung
gesichert sind;
- sie mit
Trageeinrichtungen
versehen sind, es sei
denn, sie sind z.B. auf
Paletten gestapelt;
- sie außen keine
gefährlichen Spuren
von Laugen oder
Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss
gesichert sind.
b. Gebrauchte
1
Batterien,
wenn:
- ihre Gehäuse keine
Beschädigung
aufweisen;
- sie gegen Auslaufen,
Rutschen, Umfallen
und Beschädigung
gesichert sind, z. B. auf
Paletten gestapelt;
- sie außen keine
gefährlichen Spuren
von Laugen oder
Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss
gesichert sind.
- Werden die Bedingungen der
Sondervorschrift 598 nicht
eingehalten, sind neue und
gebrauchte Batterien wie folgt
als Gefahrgut zu deklarieren
und zu transportieren:
- Klasse: 8
- UN-Nr.: 2794
- Benennung und
Beschreibung: BATTERIEN,
NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE
- Verpackungsgruppe: keiner
VG zugeordnet
- Gefahrenkennzeichen: 8
- ADR-Tunnelbeschränkungs-
code: E
See-Transport
gem. IMDG Code
- Klasse: 8
- UN Nr.: 2794
- Richtiger technischer Name:
BATTERIEN, NASS,
GEFÜLLT MIT SÄURE
BATTERIES, WET, FILLED
WITH ACID
- Verpackungsgruppe:
keiner VG zugeordnet
- Gefahrenkennzeichen: 8
- EmS: F-A, S-B
- Verpackungsanweisung: P801
Luft-Transport
gem. IATA-DGR
- Klasse: 8
- UN Nr.: 2794
- Richtige Versandbezeichnung:
BATTERIEN, NASS,
GEFÜLLT MIT SÄURE
1
»Gebrauchte Batterien« sind
solche, die nach normalem
Gebrauch zu Zwecken des
Recyclings befördert werden
BATTERIES, WET, FILLED
WITH ACID
- Gefahrenkennzeichen: 8
- Verpackungsvorschrift: 870
14.2 Batterien, nass,
auslaufsicher
Land-Transport (Straße
/Schiene) gem. ADR/RID
- UN Nr.: 2800
- Klasse: 8
- Bezeichnung: BATTERIEN,
NASS, AUSLAUFSICHER
- Verpackungsgruppe: keine
- Verpackungsanweisung: P
003
- Gefahrenkennzeichen: 8
- Sondervorschrift 238
Abs. a) + b): kein
deklarierungspflichtiger
Gefahrguttransport
(Auslaufsichere Batterien
unterliegen nicht den übrigen
Vorschriften des ADR/RID,
wenn die Batterien die
Kriterien gem.
Sondervorschrift 238 erfüllen.
Eine entsprechende
Herstellererklärung muss
vorliegen.
- Batterien welche die Kriterien
gem. Sondervorschrift 238
nicht erfüllen, müssen wie
14.1 Land-Transport ADR/RID
nach Sondervorschrift 598
verpackt und befördert
werden.)
See-Transport
gem. IMDG Code
- Klasse: 8
- UN Nr.: 2800
- Bezeichnung: BATTERIEN,
NASS, AUSLAUFSICHER
BATTERIES, WET, NON-
SPILLABLE
- Verpackungsgruppe: keine
- Verpackungsanweisungen:
P 003 und PP 16
- Gefahrenkennzeichen: 8
- EmS: F-A, S-B
- Sondervorschrift 238
Nrn. 1. + 2.: kein
deklarierungspflichtiger
Gefahrguttransport
(Auslaufsichere Batterien
unterliegen nicht den übrigen
Vorschriften des IMDG, wenn
die Batterien die Kriterien
gem. Sondervorschrift 238
Nrn. 1 + 2 erfüllen. Eine
entsprechende Hersteller-
erklärung muss vorliegen.